Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: rechtliches

Peter, Friday, 14.12.2001, 02:53 (vor 8761 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: rechtliches von Maesi am 13. Dezember 2001 21:09:40:

Hallo maesi,

vorab, ich stimme mit dir überein, wenn du schreibst:

Durch den rasanten Fortschritt der Gentechnik in der kuenstlichen Befruchtung von Eizellen, sollte sich die Rechtsprechung ohnehin mit diesem Problem auseinandersetzen. Wenn in der Zukunft naemlich eine Einzelle nicht nur mit maennlichen Samenzellen sondern auch mit normalen Zellen befruchtet werden kann, stellt sich hier ebenfalls das Problem von Missbraeuchen; denn solche Zellen waeren wesentlich einfacher zu beschaffen als Samenzellen. Waere schade, wenn die Gesetzgebung hier wieder einmal hinterherhinkt,...

Die moderne Fortpflanzungsmedizin ist ein schwieriges Feld, und ich kenne keinen besten Weg hindurch. Die Rechtsprechung kann nur auf heutigen Gesetzen aufbauen, und zu weitreichende Analogieschlüsse überstehen die Folgeinstanzen nicht. Deswegen muss der Gesetzgeber etwas tun, und dort, fürchte ich, dominiert ein negative Männerbild vom unverantwortlichen Taugenichts, trotz des patriarchalen Männerüberschusses in den Parlamenten - die Familienväter fürchten um ihre Töchter (tät ich auch).

Du schreibst:

Es ist IMHO unsittlich, wenn jetzt der Vater zur Erfuellung eines "Vertrags" gezwungen wird (eben der Unterhaltspflicht gegenueber dem Kind), den er nie eingegangen ist oder den er zumindest nie in Kauf genommen hat.

Nach heutigem Recht hat das Kind (nicht die Frau) einen Versorgungsanspruch gegen den Vater. Das Kind hat nichts übles getan und weiß von nichts (natürlich), deswegen sehe ich keine Möglichkeiten, ihm diesen Anspruch ohne Gesetzesänderung zu verweigern. Das geänderte Gesetz müsste gleichzeitig die Versorgung des Kindes anderweitig sicherstellen.

IMHO muesste hier die Mutter entweder allein fuer das Kind aufkommen oder aber, falls sie dazu nicht in der Lage ist, der Staat mit Sozialhilfe einspringen.

Ich bin dagegen, den Staat hier bezahlen zu lassen. Erstens bin ich das, als Steuerzahler, und ich hab dieser Frau das Kind nicht gemacht, und zweitens läd so eine Regelung zum Missbrauch ein. Stelle dir vor, ein Mann und eine Frau behaupteten übereinstimmend, die Frau wäre schwanger vom geklauten Samen des Mannes. Der Mann hat Geld, die Frau nicht, und nun sollen wir zahlen - da will ich doch wissen, ob deren Geschichte stimmt? Soll das Sozialamt in deren Wäsche wühlen? Ich fände eine andere Lösung der Versorgung besser.

Gruß,

Peter

PS:

Ich erwarte von einem Richter nicht nur, dass er nach dem Buchstaben des Gesetzes richtet sondern auch, dass er den Geist des Gesetzes interpretiert; dazu gehoert aber auch, dass er sich mit den ethischen Implikationen der Rechtsauslegung im Einzelfall auseinandersetzt. Ansonsten braeuchten wir ja gar keine Gerichte.

Eine wichtige rechtsfilosofische Frage, dazu ließen sich Bände schreiben, zuviel für meinen kleinen Beitrag.


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