Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: rechtliches

Peter, Wednesday, 12.12.2001, 02:48 (vor 8763 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von Maesi am 11. Dezember 2001 20:06:31:

Hallo Maesi,

du schreibst:

Der (ebenfalls fiktive) Richterspruch lautete: Der (ungewollte) Vater sei gegenueber dem Kind unterhaltspflichtig. Dieses Urteil finde ich ebenfalls skandaloes. Der (biologische) Vater hatte weder Beischlaf mit der Kindesmutter praktiziert noch sein Einverstaendnis zu einer kuenstlichen Befruchtung gegeben. Diesen Mann jetzt zu Unterhaltszahlungen zu verdonnern, halte ich fuer glatte Noetigung.

Ein Richterspruch muss die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen, und die sagt, dass das Kind einen Anspruch auf die Hilfe vom biologischen Vater hat. Oder sehe ich das falsch?

Schon klar, dass das Kind nichts dafuer kann, auf der Welt zu sein; der Mann kann in diesem Fall jedoch genauso wenig dafuer. Die Schuldige ist eindeutig die egoistisch handelnde Mutter (sie wurde ja auch wegen Betrugs zu DEM 3'000.-- verurteilt), deshalb hat sie IMHO auch alleine fuer das Kind aufzukommen. Auf jeden Fall muss auch die Relation zwischen der Geldstrafe von DEM 3'000.-- zulasten der Kindesmutter und der Unterhaltsforderungen zulasten des Vaters, welche im Laufe der Zeit wohl weit ueber DEM 100'000.-- ausmachen, gesehen werden.

Während die Unterhaltsforderungen nach dem Familienrecht berechnet werden, und der Betrug nach dem Strafrecht verurteilt wurde, sollte die HAFTUNG der Kindsmutter für den angerichteten Schaden nach dem Zivilrecht festgestellt werden, nämlich Haftung aufgrund eines Vergehens. Danach sollte der Mann darauf klagen können, den von ihm geforderten Unterhalt vollständig von der Kindsmutter zurückzuerhalten, sofern sie dazu wirtschaftlich in der Lage ist. Vielleicht wäre es dem Zivilrichter möglich, die beiden Geldbeträge direkt miteinander zu verrechnen, vielleicht müsste die Kindsmutter außerdem auch die Steuer zahlen, die der Kindsvater nicht absetzen kann für den Unterhalt: er stünde plus minus Null, sie im Minus. Nur wenn sie nicht pfändbar wäre, müsste der Vater aufkommen. Ein ganzes Leben in einer Bruchbude, um den Vater zu schröpfen, ein schönes Leben ...

Die Frage der Adoption oder Nichtadoption ist von diesen Ueberlegungen unberührt, dafür gelten andere Kriterien. Auch eine Verbrecherin kann eine gute Mutter sein.

Gruß,

Peter


gesamter Thread:

 

powered by my little forum