Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-(

plupp, Tuesday, 11.12.2001, 12:55 (vor 8763 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von Peter am 11. Dezember 2001 05:00:11:

Hallo Joachim,
Ein schwieriger Rechtsfall: Man könnte gegen den Richterspruch einwenden, dass der Mutter zur Strafe der GESAMTEN Unterhalt aufgebürdet werden sollte, zuzüglich der 3000 DEM für den Betrug - Betrug ist ein Verbrechen, und im Prinzip haftet ein Verbrecher auch für die Folgekosten seiner Untat. Der Vater müsste für das Kind nur aufkommen, wenn seine Mutter selber kein Geld mehr hätte und unter die Sozialhilfe fiele (obwohl ich ihr das durchaus gönne). Im Umkehrschluss gälte dann für ein Kind aus einer Vergewaltigung der Mutter, dass der Vater den DOPPELTEN Unterhalt zu zahlen hätte, sozusagen einschließlich des Teiles der Mutter, denn die wurde ja nicht freiwillig schwanger.
Gruß,
Peter

richtig und wenn der unfreiwillige vater das kind annehmen bereit ist, muss frau auch für seinen unterhalt aufkommen. weiblichen vergewaltigungsopfern wird das kind ja auch nicht weggenommen, wenn sie es behalten möchten.


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