Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-(

Maesi, Tuesday, 11.12.2001, 22:06 (vor 8763 Tagen) @ Frau*****

Als Antwort auf: Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von Frau***** am 11. Dezember 2001 13:51:00:

Hallo Frau*****

jörg, du und einige anderen hier verfahren nach dem motto: *wenns dem esel zu toll wird, begibt er sich aufs eis*.
fällt dir bei *zwangsadoption* nicht der groschen? wie wäre es mit *zwangssterilisation*? meine güte, was werden hier für dumpfe gedanken transportiert. [link=http://www.cqc.net:81/helena/Cartoons/Images/Deix/01dankej.jpg"target="blank]und es erschallt ein...[/link]. nimm den cartoon nicht so ernst. der name passt und die alten männer auch, symbolisch für die, die leichtfertig etwas vor sich hinfaseln und zauseln.

Was an Normfraus Meinung auszusetzen ist, hast Du bisher (noch) nicht dargelegt. Auch sonst hast Du sachlich nichts zu diesem Fallbeispiel beigetragen. Dafuer springst Du jetzt munter von 'Zwangsadoption' zu 'Zwangssterilisation'; das nenne ich ein gekonntes Ablenkungsmanoever, Respekt!

In diesem fiktiven Fall gibt es IMHO zwei Probleme:

1. der Kindesunterhalt:
Der (ebenfalls fiktive) Richterspruch lautete: Der (ungewollte) Vater sei gegenueber dem Kind unterhaltspflichtig. Dieses Urteil finde ich ebenfalls skandaloes. Der (biologische) Vater hatte weder Beischlaf mit der Kindesmutter praktiziert noch sein Einverstaendnis zu einer kuenstlichen Befruchtung gegeben. Diesen Mann jetzt zu Unterhaltszahlungen zu verdonnern, halte ich fuer glatte Noetigung.
Schon klar, dass das Kind nichts dafuer kann, auf der Welt zu sein; der Mann kann in diesem Fall jedoch genauso wenig dafuer. Die Schuldige ist eindeutig die egoistisch handelnde Mutter (sie wurde ja auch wegen Betrugs zu DEM 3'000.-- verurteilt), deshalb hat sie IMHO auch alleine fuer das Kind aufzukommen. Auf jeden Fall muss auch die Relation zwischen der Geldstrafe von DEM 3'000.-- zulasten der Kindesmutter und der Unterhaltsforderungen zulasten des Vaters, welche im Laufe der Zeit wohl weit ueber DEM 100'000.-- ausmachen, gesehen werden.
Zu diesem Punkt hast Du wohlweislich keine Stellung bezogen.

2. die erst von Normfrau aufgeworfene Moeglichkeit einer erzwungenen Freigabe des Kindes zur Adoption:
Wenn ich Normfraus Posting richtig lese, haelt sie eine erzwungene Freigabe zur Adoption fuer moeglich aber nicht fuer notwendigerweise zwingend.
Zuerst muesste selbstverstaendlich abgeklaert werden, ob es dem Kindeswohl dient bzw. nicht abtraeglich ist, das Kind zur Adoption freizugeben. Ein(e) Erziehungsverpflichtete(r) muss dem Kind ja auch einen Grundstock an sittlichen Werten vermitteln. IMHO ist die Erziehungseignung dieser Frau zumindest fraglich, wenn sie sich solch fieser Tricks (Betrug) bedient, um ein Kind zu empfangen und gleichzeitig noch einen Unterhaltspflichtigen zu Zahlungen zu zwingen versucht. Aus dieser Sicht ist die Frage nach einer moeglichen zwangsweisen Freigabe des Kindes zur Adoption legitim. Die Bemerkung, dass das Kind zum Glueck ein Maedchen geworden sei, laesst desweiteren auf eine Maennerfeindlichkeit schliessen, die die Erziehungseignung noch fraglicher erscheinen laesst. Moeglich waere ja auch, das Kind bei mangelnder Erziehungseignung der Mutter zu einer Pflegefamilie zu geben, womit die doch sehr schwerwiegende Zwangsadoption umgangen werden koennte.

Gruss

Maesi


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