Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindeswohl

Peter, Wednesday, 12.12.2001, 02:53 (vor 8762 Tagen) @ plupp

Als Antwort auf: Re: Samenraub und Mann muss zahlen !:-( von plupp am 11. Dezember 2001 10:55:53:

Hallo plupp,

du schreibst:

wenn der unfreiwillige vater das kind annehmen bereit ist, muss frau auch für seinen unterhalt aufkommen. weiblichen vergewaltigungsopfern wird das kind ja auch nicht weggenommen, wenn sie es behalten möchten.

Die Frage, wer das Kind am besten aufzieht, muss das Vormundschaftsgericht entscheiden, und zwar allein zum Wohle des Kindes. Wie hier schon jemand schrieb: es kommt auf den Einzelfall an. WENN der Vater das Kind haben wollte (hier unwahrscheinlich), könnte er einen Antrag stellen. Ansonsten bleibt es am besten bei der Mutter. Die Frage nach HAFTUNG für den Unterhalt will ich davon getrennt betrachten.

Gruß,

Peter


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