Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: rechtliches

Peter, Saturday, 15.12.2001, 04:58 (vor 8759 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: rechtliches von Maesi am 14. Dezember 2001 19:05:12:

Hallo Maesi,

ich stimme mit dir im meisten überein, ich setze die Nuancen anders. Du schreibst:

Der Staat garantiert die Versorgung des Kindes durch seine Gesetze, deshalb soll er jetzt in diesem Haertefall auch dafuer aufkommen.

Der Staat wacht darüber, dass kein Kind unversorgt bleibt. Wenn keiner herangezogen werden kann, garantiert der Staat auch, dass das Kind durch seinen Vormund Geld vom Staat erhält. Aber erst muss der Staat allen Zahlungsverpflichtungen nachgehen, bevor der Steuerzahler zahlt. Im diskutierten Rechtsfall war das unter anderem der betrogene Vater. Auch ich bin dafür, die Gesetze so zu ändern, dass die Mutter bei bewiesenem Betrug von ihrem Geld alleine für das Kind aufkommen sollte.

Ob Gesetze geaendert werden muessten, kann ich nicht beurteilen. Ich faende es aber eigenartig, wenn bei Unterhaltsanspruechen von minderjaehrigen Kindern keine grobe Unbilligkeitsklausel eingebaut worden ist (bei volljaehrigen Kindern gibt es diese naemlich), welche solche oder aehnliche Extremfaelle beruecksichtigt; sowas gehoert IMHO standardmaessig dazu.

Ich kenne den Inhalt der Unbilligkeitsklauseln nicht, ich nehme an, es handelt sich um unbilliges Verhalten des Kindes. Im diskutierten Fall kann das Kind nichts unbilliges getan haben. Dass es leben will, darf man ihm nicht vorwerfen.

P.S. Schreibt man "rechtsfilosofisch" tatsaechlich so? Die neue deutsche Rechtschreibung gefaellt mir nicht. Zum Glueck haben wir in der Schweiz Ausnahmeregelungen. ;-)

Wie man schreibt, kümmert mich weniger, der ich aus der Schule raus bin. Ich bevorzuge eine Lautschreibung mit f statt ph und t statt th. Nur weil die Römer das phi mit ph schrieben, brauchen wir es nicht ewig weiterschleppen, das zeigen auch die Italiener und Schweden. Du als Schweizer solltest das f in vielen Fremdwörten doch aus dem Tessin kennen, oder seh ich das falsch?

Gruß,

Peter


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