Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir

Wodan, Tuesday, 26.04.2005, 01:55 (vor 7532 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir von CnndrBrbr am 25. April 2005 21:37:

Und der Inhalt steht nun mal zu Vater und Mutter im gleichen Verhältnis. Basta. Schwangerschaftsabbruch ist daher, wenn überhaupt, nur bei einstimmigem Beschluß BEIDER Eltern möglich.

Ja, schön und gut, nur ist immer noch nicht geklärt: Was machst Du als Doc, wenn die Tussi zu Dir kommt, "es" wegmachen lassen will, weil ihr Stecher der Schuft sie sitzengelassen und sich nach Argentinien aus dem Staub gemacht haben soll? Abgesehen davon, wie wünschenswert Deine Lösung wäre, sie ist absolut nicht praktikabel.

Es ist keine Lösung, sondern schlicht per Vernunft geboten: über das Werk von zweien gebietet nicht eine allein.
Und Du bringst dann einen Extremfall, nach dem dann, wie Du dadurch suggerierst, sich die Standardregelung richten soll? Absurd.
Standard wäre etwa: schriftliche Zustimmung beider Erzeuger. Fertig.
Sonderregelungen lassen sich immer treffen, wenn der Standard steht. Aber nur solche, die nicht wieder durch die lieben Damen ausgehebelt werden können.
Gruß
Wodan


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