Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir

Wodan, Monday, 25.04.2005, 20:34 (vor 7532 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir von CnndrBrbr am 25. April 2005 12:59:

Na prima, und was wollt Ihr jetzt erreichen? Ein ungewollt werdender Vater soll eine Abtreibung bei der Schlampe verfügen können, die das Kind aber gerne behalten würde? Wie findet sich eine Entscheidung bei Uneinigkeit? Stimmrechtsverteilung mit Würfel?

Sich über Argumente lustig zu machen, mag gelegentlich rhetorisch zum Erfolg führen, weil der Andere aufgibt, doch ergibt sich dadurch noch kein trifftiges Gegenargument.
Es ist klar: jeder mag seinen Bauch behalten und darüber verfügen. Ein solches Verfügungsrecht impliziert noch lange nicht die freie Verfügung über den Inhalt. Da gibt's nichts zu deuteln.
Und der Inhalt steht nun mal zu Vater und Mutter im gleichen Verhältnis. Basta. Schwangerschaftsabbruch ist daher, wenn überhaupt, nur bei einstimmigem Beschluß BEIDER Eltern möglich. Und dann fragt sich noch: ab wann nicht mehr. Auch dies ist übrigens unter Zugrundelegung Deiner Kriterien kaum befriedigend zu ermitteln. Ich verweise da nur auf Deine Diskussion mit Andreas(d.a.).
Gruß
Wodan


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