Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir

chrima, Tuesday, 26.04.2005, 00:38 (vor 7532 Tagen) @ CnndrBrbr

Als Antwort auf: Re: CnndrBrbr - mein Bauch gehört mir von CnndrBrbr am 25. April 2005 12:59:

jo auch aus mänlicher Sicht können Schwangerschaften ungewollt sein. Komischerweise interessiert sich niemand für die Lebensplanung eines betroffenen Mannes!
Und jetzt mal ehrlich: Was sind 9 Monate Schwangerschaft im Gegensatz von ca. 30 Jahren Knetchschaft für ein Wesen das mann noch nicht mal kennt, weil mann es nicht kennen lernen durfte?
fragt sich
chrima

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Na prima, und was wollt Ihr jetzt erreichen? Ein ungewollt werdender Vater >soll eine Abtreibung bei der Schlampe verfügen können, die das Kind aber >gerne behalten würde? Wie findet sich eine Entscheidung bei Uneinigkeit? >Stimmrechtsverteilung mit Würfel? Oder der Typ bezahlt ihr die Abtreibung, >und wenn sie's behalten will, zieht sie's ohne ihn groß? Und umgekehrt - wenn >sie's abtreiben will, und er nicht, kriegt er das Balg und die Kohle für die >Abtreibung in die Hand gedrückt?

Momentmal CnndrBrbr,
Deine Argumentation war in etwa folgendermaßen (bezeichnenderweise hast Du es herausgeschnitten):
Eine Schwangerschaft könne einer Frau mal ungelegen kommen, weshalb ihr das Recht zustünde abzutreiben.
Dem habe ich gewagt ein "auch einem Mann könne eine Schwangerschaft durchaus die Lebensplanung zerstören" entgegenzustellen.
Diesen simplen Fakt willst Du doch nicht etwa anzweifeln?

Betrachtet man dann noch die Konsequenzen die sich aus einer Vaterschaft hier in D ergeben, dann wird deutlich wie einseitig Dein Argument ist. Das habe ich mit dem provokanten nichtsdestotrotz jedoch ernstgemeinten Vergleich verdeutlichen wollen.
Einerseits wird die Lebensplanung des Mannes in keiner Weise berücksichtigt, andererseits wird die Entscheidung über Leben oder Nicht-Leben aber ausschließlich durch die Stimmungslage der Frau bestimmt. Der Mann muß die Konsequenzen tragen, so oder so.

Lösungsansatz: Bei Einigkeit über die Frage Abtreibung oder nicht wird einfach das gemacht worüber Einigkeit herscht. Sollten sich die Eltern für das Kind entscheiden, steht beiden Elternteilen das Sorgerecht zu, das Kind lebt abwechselnd bei den Eltern falls diese getrennt leben. Unterhaltsansprüche heben sich gegenseitig auf, jedes Elternteil ist für sich selbst verantwortlich.
Bei Uneinigkeit darf das Kind leben. Das Elternteil welches sich gegen eine Abtreibung ausgesprochen hat trägt die alleinige Verantwortung in finanzieller Hinsicht, Sorge- und großzügiges Umgangsrecht für das andere Elternteil. Wird das Sorge- und/oder Umgangsrecht vom nicht finanziell verantwortlichen Elternteil offensichtlich mißbraucht folgt der schnelle Entzug dieser Rechte.


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