Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Richtig so!

Rüdiger, Wednesday, 19.06.2002, 17:43 (vor 8574 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Richtig so! von Odin am 19. Juni 2002 14:21:22:

Ich denke, die Unterschiede sind gesellschaftlicher Art. Rassismus ist bei uns - bedingt durch unsere Vergangenheit - verpöhnt. Darauf wird dann sehr sensibel reagiert. Ebenso wenn es um die Diskriminierung Behinderter geht. Ich bin mir aber sicher, Du könntest ein Lokal nur für Nichtraucher jederzeit eröffnen, ebenso ein Lokal nur für Raucher.

Raucher und Nichtraucher gehören ja auch nicht zu den in Art. 3 GG genannten Personengruppen, die darf jeder diskriminieren, wie's ihm gerade paßt :-) - schließlich gab's auch 1949 schon Raucher- und Nichtraucherabteile in den Zügen.

Beispielsweise bin ich am überlegen, eine Therapiegruppe für Männer zu gestalten, evtl. Väter und Kinder oder nur Männer unter sich. Bin auf die Resonanz gespannt, aber rechtlich sehe ich da überhaupt kein Problem.

Ich auch nicht, das ist ja mehr privat. Aber Gaststätten und Buchläden sind doch schon sehr öffentlich, und beispielsweise für die Schwarzen in den US-Südstaaten war es schon sehr ekelhaft, aus den meisten Geschäften ausgeschlossen zu sein. Die weißen Ladenbesitzer haben da auch argumentiert, das sei doch ihre Privatsache, wen sie reinließen und wen nicht - nach dem Anti-Diskrimierungsgesetz dann nicht mehr ....

Gruß, Rüdiger


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