Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt Hoffnung...

susu, Monday, 05.03.2007, 14:26 (vor 6858 Tagen) @ Lude

Hallo Lude

Was heisst "wieder haben zu wollen", wir haben sie noch. Noch nicht mal
das Grundgesetz ist geschlechtsneutral (nicht nur die Kriegspflicht).

Es ging hier ausschließlich[/b] um das Ehe- und Scheidungsrecht, d.h. die von mir genannten Teile des BGB. Und die sind tatsächlich mitlerweile geschlechtsneutral formuliert. Das es Gesetze gibt, die nicht geschlechtsneutral sind ist mir bekannt (neben der Wehrpflicht z.B. die Besetzung von Gleichstellungsgremien in Behörden, der Exhibitionismusparagraph im StGB, etc.) und gehört auch zu den Themen der Männerbewegung. Aber im Ehe- und Scheidungsrecht geht es um die tatsächliche Durchsetzung einer geschlechtsneutralen Umsetzung.

[quote]Unsere Gesetze sind grundsätzlich nicht geschlechtsneutral. Damit
ist geschlechtsneutrale Anwendung und Auslegung der Gesetze überhaupt
nicht möglich.[/quote]

Mit grundsätzlich meinst du hier was genau? Das auch ein geschlechtsneutral formuliertes Gesetz in der Regel Frauen oder Männer stärker betrifft? Oder was?

susu


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