Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt Hoffnung...

Christine ⌂, Sunday, 04.03.2007, 11:02 (vor 6859 Tagen) @ susu

Fazit: Unterhalt für die Frau nur bei Erfüllung aller ihrer Pflichten
und eines verträglichen Zusammenlebens mit ihren Ehemann. Die heute
gültigen Regelungen haben die Pflichten für den Mann zwar beibehalten,

der

Frau aber a l l e Pflichten erlasssen. Und genau diese Erkenntnis

versucht

ihr Linksradikalen zu verschleiern bzw. die Schuld daran den

Konservativen

in die Schuhe zu schieben.[/b]

OK, ich habe das BGB von §§1353ff. und §§1564ff. durchgelesen. Wo siehst
du da die unterschiedlichen Pflichten?

susu

susu, ganz einfach, in der Auslegung und Durchführung der Gesetze!
Es gibt im Grunde genommen einige Gesetze, die auch für Männer und Väter sind, - traurig, das man das überhaupt erwähnen muß - aber sie werden nicht angewandt, da Auslegungssache des Richters. Wenn es anders wäre, dürfte es nicht so viele Prozesse geben, da die Gesetze ja alles regeln.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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