Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es gibt Hoffnung...

susu, Saturday, 03.03.2007, 21:18 (vor 6860 Tagen) @ Guildo

Fazit: Unterhalt für die Frau nur bei Erfüllung aller ihrer Pflichten
und eines verträglichen Zusammenlebens mit ihren Ehemann. Die heute
gültigen Regelungen haben die Pflichten für den Mann zwar beibehalten, der
Frau aber a l l e Pflichten erlasssen. Und genau diese Erkenntnis versucht
ihr Linksradikalen zu verschleiern bzw. die Schuld daran den Konservativen
in die Schuhe zu schieben.

OK, ich habe das BGB von §§1353ff. und §§1564ff. durchgelesen. Wo siehst du da die unterschiedlichen Pflichten?

susu


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