Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grüne Partei - Vollmer bereits zurückgetreten.

Magnus, Monday, 14.02.2005, 16:10 (vor 7660 Tagen) @ ein weiterer Andreas

Als Antwort auf: Re: Grüne Partei - Vollmer bereits zurückgetreten. von ein weiterer Andreas am 14. Februar 2005 14:00:02:

Übrigens habe ich bei der letzten Europawahl CSU gewählt. Was kam war das Anti-diskriminierungsgesetz, für das nun seltsamerweise wieder ganz blauäugig die SPD beschimpft wird.

Ich sehe den Zusammenhang nicht. Das AntidiskriminierungsG geht doch von rot/grün und nicht von der CSU aus!

Es ist eine Gesetzesvorgabe vom europäischen Parlament. Die jeweiligen Landesregierungen sind verpflichtet, dieses umzusetzen.

Ich kann nicht folgen. Wenn die Landesregierungen von oben verpflichtet sind etwas umzusetzen, bedeutet das ja gerade nicht, daß die Initiative dazu von ihnen ausgeht. Sie können gerade etwas umzusetzen verpflichtet sein, was sie inhaltlich ablehnen.
Wo ist der rote Faden in Deiner Argumentation?

Wie bereits gesagt: es ist eine Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, die die Bundesregierung umsetzen muss. Allerings liegt es im Ermessen der Bundesregierung, in welcher Form sie diese Richtlinien umsetzt. Die EU-Richtlinien besagen:

* 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22),
* 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) und
* 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September
2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung
des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen
hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum
beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG
Nr. L 269 S. 15)

Dabei wird aber insbesondere der letzte Abschnitt eklatant von ROT/Grün missachtet, die weiterhin an der "positiven Diskriminierung" im Sinne der Richtlinien festhalten.

Magnus


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