Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nicht so schnell, Renate.....

Renate, Thursday, 19.06.2003, 02:10 (vor 8267 Tagen) @ Pedro

Als Antwort auf: Re: Nicht so schnell, Renate..... von Pedro am 18. Juni 2003 17:44:11:

Hallo Pedro,

das nächste Mal vielleicht nicht so schnell aus der Hüfte ballern. *smile*

ist eben ein sehr emotionales Thema, da kann das schnell passieren.

Keinerlei Leistung? Einen Säugling und ein Kleinkind alleinstehend zu versorgen ist keinerlei Leistung?<

Selbstverständlich ist es das.

o.k., Mißverständnis

Dieser Absatz nahm aber allgemein zur psychologisch-sozialen Problematik staatlicher Hilfen Stellung.

Ja, aber wie sieht die denn in der Praxis aus, für die alleinstehenden Frauen, die sich für die Schwangerschaft und für das Kind entschieden haben und für die eine Abtreibung nicht infrage kam (immerhin sind fast 38 % der alleinerziehenden Mütter vor der Geburt und 50 % der Mütter ein halbes Jahr nach der Geburt alleinstehend).

Eigenes Beispiel: 8 Wochen nach der Geburt hören die Gehaltszahlungen auf. Der Vater müßte Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen, wenn er denn kann. Sein Selbstbehalt liegt (wenn er denn arbeitet) bei 1000 Euro. Kindesunterhalt geht vor, falls ein Rest vorhanden ist, ist das dann der Betreuungsunterhalt.
Die Mutter erhält:
- Kindergeld und Kindesunterhalt (was für einen Säugling und ein kleines Kind insgesamt nicht ausreicht)
- Betreuungsunterhalt? Meistens 0, aber laß es mal 300 Euro sein
- Erziehungsgeld: 300 Euro
Du hast eine Miete von 600 Euro warm (Großstadt), wie soll es weitergehen?
Wo bleibt das Kind, wenn die Mutter wieder arbeitet und keine Verwandten wie z. B. eine Oma da ist?
Also Sozialamt: Hast Du mehr wie 1.000 Euro gespart, mußt Du das Geld erst einmal verbrauchen, bis nichts mehr da ist. Deine Kontoauszüge des letzten Jahres mußt Du vorzeigen und daß Du wirklich nichts mehr hast auch belegen, denn das wird mit der Bank und dem Finanzamt abgeglichen. Nach einem halben Jahr - und wenn Du viel gespart hast etwas später - bekommst Du dann Sozialhilfe, weil alles aufgebraucht ist. Der Sozialhilfesatz reicht dann zum überleben und überbrücken und Du wartest auf einen Hort- oder Kindergartenplatz, der Dir zwar eher zusteht wie einer verheirateten Mutter, aber wo keine Plätze sind, da hast Du eben Pech gehabt.
Deinem Arbeitgeber kannst Du keine klare Auskunft darüber geben, zu welchem Zeitpunkt Du Deine Arbeit wieder aufnehmen kannst, weißt ja nicht wo dein Kind bleiben soll. Der besetzt Deine Stelle anderweitig, absolut verständlich. Dann ist das Kind drei Jahre alt, Du hast einen Kindergartenplatz und Dein Arbeitgeber kündigt Dir zum nächst möglichen Termin.

Einzelschicksal? Nein, das sind die realen Aussichten und diese werden Dir sehr realistisch bei den Beratungsstellen und im Bekannten- und Verwandtenkreis aus Erfahrung geschildert. Du bist schwanger und in Panik, auf den Vater kannst Du nicht setzen, die Zeit drängt zu einer Entscheidung zu kommen. Glaubst Du, das ist einfach? Meinst Du, daß Du Dich in diese Situation hineinversetzen kannst?

Dann in irgendwelchen Männerinfos zu lesen, daß Sozialhilfeempfängerinnen Parasiten sind (sie könnten ja arbeiten, anstatt Vater Staat und dem armen Vater, der jetzt schon wieder 6 % mehr Kindesunterhalt zahlen muß, das Geld aus der Tasche zu ziehen) dann ballere ich schon mal schnell aus der Hüfte.

Grüssle
Renate


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