Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gegen Abtreibung!

Nick, Monday, 16.06.2003, 01:42 (vor 8270 Tagen) @ Andreas (der andere)

Als Antwort auf: @ Jörg & all (betr. Abtrrr...grkkgrrkkclick) von Andreas (der andere) am 15. Juni 2003 19:02:03:

Hallo Andreas,

du schlägst hier vor, eine Debatte zu beenden, und zwar nicht indem du argumentiest, sondern indem du polemisierst. Es hat hier bisher jedoch keiner nach einem Zensor gerufen, und es ist auch nicht akzeptabel, wenn es einer tut. Was in einem Forum diskutiert wird hängt von den Leuten ab, die diskutieren, und von ihren Interessen und Themenschwerpunkten.

Ich habe mich bisher 3 mal zu Wort gemeldet und möchte nun meinen Standpunkt einmal zusammenfassend darstellen. Zunächst: daß sich die Debatte im Kreis dreht, liegt vor allem daran, daß zwei unterschiedliche Fragen aneinander vorbei diskutiert werden - und ich meine, absichtsvoll:

1.) Die Frage nach dem Wert des Lebens eines Embryos; besser: seinem Recht auf Leben.
Hat er unbedingtes Recht auf Leben, ja oder nein? Wie ist die Tötung eines Embryos zu bewerten, kann sie überhaupt grundsätzlich akzeptabel sein, oder ist das Recht auf Leben so überragend, daß dies nicht akzeptiert werden darf.

2.) Die Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Frau / des Mannes / beider.
Wie weit darf dies bei Vorliegen einer Schwangerschaft gehen: darf sie - und falls ja: darf sie allein - über das Leben des Emryos entscheiden? Liegt das Leben des Kindes in ihrer Disposition, nur weil es in ihrem Körper, ihrer Gebärmutter heranwächst? Oder hat das Kind nicht gerade wegen dieser Abhängigkeit sogar ein besonderes natürliches Anrecht auf ihren Schutz, so wie es für alle Schutzbefohlenen sonst auch regelmäßig gilt? In wieweit ist der Vater des Kindes in solche Entscheidungen mit einzubeziehen? Etc. pp.

Dies sind zwei unterschiedliche, wenn auch hierarchisch verbundene Fragenbereiche! Sie werden hier jedoch nicht klar getrennt, sondern dauernd vermischt. Xenia ist der Beantwortung der ersten Frage bislang stets durch Springen in die zweite ausgewichen. Du schlägst nun gar vor, es generell dabei zu belassen und sich um die erste Frage überhaupt nicht mehr zu kümmern.

Ich hingegen bin der Auffassung, daß ohne Klarheit in der ersten Frage, die zweite überhaupt nicht gestellt werden kann und keinen Sinn hat. Das ist evident. Denn wenn man, wie ich und viele andere hier, den Standpunkt vertritt, daß das Recht auf Leben in der Werte-Hierarchie an alleroberster Stelle stehen muß, dann kann man nur noch darüber diskutieren, welche besonderen objektiven Umstände eine Abtreibung erlauben können. Nicht hingegen, ob und wie dieses Leben von einer subjektiven Entscheidung, von wem auch immer, abhängen und zur Disposition stehen könnte.

Wer hingegen für das "Recht auf Abtreibung" eintritt, muß[/u] zuvor zwingend - implizit oder explizit - der These zugestimt haben, das Recht des Embryos auf Leben sei dem Recht auf Selbstbestimmung, sei es nun der Frau, des Mannes oder beider "potentiell" untergeordnet - und damit: prizipiell! Denn ein "Recht", das unter Verweis auf ein anderes genommen werden kann, wird dadurch - de facto und de jure - zu einem jenem anderen Recht untergeordneten.

Es ist also logisch und rechtens nicht möglich, diese Frage Nr.2 mit Ja zu beantworten, wenn man sich um die klare Beantwortung der Frage Nr.1 herumdrückt bzw. ihr ausweicht. Die gegenwärtige Rechtspraxis ist jedoch genau ein solches Monstrum. Abtreibung ist und bleibt nämlich eine "rechtswidrige Tötung"! Damit ist formal(!) dem Rechtsgrundsatz des überragenden Wertes des Lebens und seines unbedingten Schutzbedürfnisses "Rechnung" getragen, die Tötung wird "nur" nicht bestraft, falls eine bestimmte formale Prozedur eingehalten wird. Das ist etwa so, als sagte man: Banküberfälle sind rechtswidrig, wenn du jedoch nachweisen kannst, daß du dich vorher hast beraten lassen, dann kann man dir das Geld hinterher nicht mehr abnehmen. Jeder kann sich leicht ausmalen, wie stark die Zahl der Banküberfälle in die Höhe schnellte, würde eine solche Regelung eingeführt.

Für das Leben unserer eigenen ungeborenen Kinder gilt jedoch eine solche absurde Regelung, auch wenn sich das keiner so recht "einprägen" mag. Man will ja sein Gewissen nicht unnötig "belasten"! Entsprechend steigt die Zahl der Abteibungen kontinuierlich an - im Jahre 2002 waren es in Deutschland über 135.000(!) - und der formell weiterhin aufrecht gehaltene Anspruch, das Leben staatlich zu schützen, ist de facto völlig zusammengebrochen. Das ist also blanker Hohn und eine kollektive Heuchelei sondergleichen. Folgerichtig meinen die meisten Leute auch fälschlich, es gäbe ein "Recht auf Abtreibung". Das ist falsch, dieses "Recht" gibt es <i<nicht[/i]! Aber es gibt diese Praxis. Das ist ein ununterbrochener Skandal. In meinen Augen: ein gigantisches Großverbrechen, an dem die ganze Gesellschaft sehenden Auges und klaren Bewußtseins beteiligt ist.

Und genau deswegen tauchen auch regelmäßig und prompt die Rufe auf, solche "unangenehmen" Debatten möglichst schnell zu "beenden"und unter den Teppich zu kehren. Mich erinnert das in seiner selbstgerechten Spießigkeit und Gewissensabtötung an das Verhalten, das unsere Eltern / Großeltern in den Nachkriegsjahren vielerorts an den Tag legten, wenn es um die Erinnerung "an jene dunklen Jahre" ging. Dabei kann man für diese Generation unvergleichlich viel mehr Verständnis aufbringen, als für die heutigen Menschen, denn sie waren in der ganz überwiegenden Mehrheit in keiner Weise an den verbrecherischen Taten beteiligt, wußten auch fast durchweg nichts konkretes von Art und Ausmaß des Entsetzens, das ihre jüdischen Nachbarn nach deren "Evakuierung nach Osten" erwartete und konnten unter den Bedingungen einer gnadenlos brutalen und mörderischen Diktatur, noch dazu im "Vernichtungskrieg" / Bombenkrieg stehend, realistischerweise nichts Effektives unternehmen, den Wahn zu beenden, so weit er ihnen denn überhaupt bewußt war.

Wir Heutigen hingegen sind an diesen Massenmordtaten beteiligt: jedes Jahr knapp 1% aller gebärfähigen Frauen, dazu die an den Entscheidungen oftmals durchaus mitbeteiligten Männer. Wir alle wissen um diese Verbrechen in allen Einzelheiten Bescheid, jeder kann sich darüber informieren, so umfassend, wie er das möchte. Und wir leben in einer Gesellschaft, in der eine Haltung gegen diese Praxis zwar "verpönt", aber nicht mit Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. Daß wir es dennoch geschehen lassen, macht diese Taten zu unseren Taten. Und diese Taten werden zu unserem Gericht.

Zum Schluß noch Eines: nein, Andreas, die Diskussion hier hat sich nicht an der Frage der "Machtausübung" entzündet und ist, außer v.a. von Xenia, auch nicht entlang dieser Frage geführt worden. Ich möchte versuchen, dir zu verdeutlichen, was eine solche "Verlagerung" der Fragestellung eigentlich für Konsequenzen hat, und zwar anhand einer historischen Analogie, bei der du wahrscheinlich meiner Argumentation folgen würdest.

Die Verlagerung auf die Frage der "Machtausübung" würde nämlich bedeuten, daß man die Ermordung der europäischen Juden deswegen kritisieren müßte, weil die Entscheidung nicht demokratisch zustande kam, sondern von der Naziführung diktatorisch angeordnet und heimlich durchgeführt wurde. Das wäre jedoch evidenter Unsinn und Beleg für eine grauenhafte Verrohung der ethischen Urteilskraft. Denn das Verbrechen bestand darin, daß es überhaupt stattgefunden hat! Erst abgeleitet interessieren die besonders verbecherischen Umstände, unter denen es in Szene gesetzt wurde.

Gleiches gilt in meinen Augen ganz analog in der Frage der massenhaften Abtreibungen in unserem Land.

Wie erblindet muß unser Gewissen eigentlich sein, daß dies nicht von allein ins Auge springt?

Meint der Nick


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