Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Interessant: "CEDAW" als Suchbegriff (D) führt zu 16.000 Treffern - Platz 38: Dieser Thread

Leser, Wednesday, 28.07.2010, 11:50 (vor 5647 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt
bearbeitet von Leser, Wednesday, 28.07.2010, 12:09

CEDAW Google-Suche auf Deutsch:

http://www.google.de/search?q=cedaw&hl=de&lr=lang_de&rlz=1B3GGGL_deDE273DE274&tbs=lr:lang_1de&ei=...

Platz 1 bis 37 teilen sich irgendwelche Gender-Kompetenzzentren, das Frauenministerium, Justiz und natürlich die NGO "Deutscher Juristinnenbund" sowie sonstige Frauen-genderkonformen Seiten. Schon erstaunlich, so ein Suchergebnis.

Und: Viele Suchen zeigen mittlerweile bei kritischen und gesellschaftlich relevanten Themen auf Seite 1 bei Google auf www.wgvdl.com - gut so :-)

Leser

Nachtrag: Und hierzu, speziell dem fett gedruckten sollte sich jeder mal so seine eigenen Gedanken machen, bitte:

CEDAW (1) als wichtiges Instrument für die nationale
Frauenpolitik

CEDAW ist ein internationales Abkommen, das alle gleichstellungsrelevanten
Bereiche für Frauen abdeckt. Es ist quasi ein völkerrechtliches Grundgesetz
für Frauen. Durch seinen sehr umfassenden Begriff der Diskriminierung
werden direkte, indirekte und auch strukturelle Diskriminierungen erfasst.


Hiernach ist zur Feststellung einer Diskriminierung nicht zwingend
erforderlich, einen Vergleich zwischen Frauen und Männern vorzunehmen
,
sondern es werden alle Praktiken erfasst, die Frauen daran hindern, ihre
Menschenrechte auszuüben.

Dies macht CEDAW zu einem so wertvollen Instrument gegen die zahlreichen
nach wie vor bestehenden Diskriminierungen von Frauen in Deutschland. Das
Abkommen hat als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland gemäß Art. 59
Abs. 2, S. 1 GG über das Ratifikationsgesetz den Rang eines einfachen
Gesetzes.

Das bedeutet, bei Normenkollisionen mit anderen bundesdeutschen Gesetzen
gelten die allgemeinen Grundsätze, insbesondere diejenigen über den Vorrang
des spezielleren gegenüber dem generelleren und des jüngeren gegenüber dem
älteren Gesetz.

Aus dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 CEDAW folgt daher zum Beispiel
eine Verpflichtung Deutschlands zum Gender Mainstreaming oder auch zur
Durchführung von Bildungs- und Aufklärungskampagnen.
In diesem Zusammenhang
ist die Auflösung der innerministeriellen „Arbeitsgruppe zur Begleitung des
Prozesses von Gender Mainstreaming in allen Bundesministerien“, ohne dass
ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wurde, nochmals besonders kritisch zu
bewerten.

Die reden ja mal gleich richtig Klartext und nennen "ihr Kind" beim
Namen.

Im Klartext: "Frauenrechte" (CEDAW) haben Vorrang vor Menschenrechten!,
denn "... einen Vergleich zwischen Frauen und Männern ..." braucht es nicht, da Männer sowieso nicht benachteiligt sind im Kontext des "...sehr umfassenden Begriff der Diskriminierung..." (auf Frauen bezogen).

Und das nicht nur in 'schlamm-Land so, sondern international auch.
Dann passt es ja auch zu der UN und ihrer Frauenorganisation.

Alles also ganz "legal" - wenn auch nicht legitim.

Quelle:
http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2009-3/djbZ-2009-3f15/

Da stehen übrigens noch mehr von solchen "Ermächtigungsgesetz-'Vorschlägen'"


gesamter Thread:

 

powered by my little forum