Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht nur Kaffeesatzleserei - CEDAW als Einnahme des GMs für feministische Zwecke

Leser_nicht_eingeloggt, Tuesday, 27.07.2010, 22:53 (vor 5647 Tagen) @ Narrowitsch

Hallo Narrowitsch,

Im Übrigen halte ich es durchaus für verdienstvoll, wenn die AG Männer
der Piraten das Thema auf den Tisch knallt. Und sei es nur, um den vielen
Leuten, die nichts wissen, von dem, was in der Realität als GM durchgeht,
einen Denkanstoß zu geben. Die etablierten Parteien haben dies - so weit
ich weiß- bislang nicht geschafft einen einzigen kritischen Blick auf
diesen problematischen Weg der "Gleichstellung" zu wagen.

Ganz genau! Zumindest versuchen ein paar Leute in kleinen Schritten politisch und meinungsbildend etwas zu bewegen. In diesem Zusammenhang kommen ja auch Gedankenprozesse in Gang, wie der zur Gegenüberstellung von Gleichstellung und Gleichberechtigung. Der Link dazu, zweimal hier gepostet, wurde wohl nie von jemandem angeklickt (analog zu Mozart: "Zu viele Noten"?), genauso wie die Hinweise auf RA Schulte-Frohlindes Diskurs mit dem BVerfG zum Thema Sorgerecht und angeforderte Studie aus 2003 bzw. Akteneinsicht zu den seit dieser Zeit nicht erfolgten Vorgängen.

Zurück zum Thema GM. Interessant, was sich im Web so Alles finden lässt, zum Beispiel die Verkettung und die Verbindungen des "Deutscher Juristinnen Bund", http://www.djb.de. mit Ohnegliederin Brigitte Zypries. Ein Auszug aus der vorherrschenden Ideologie dort und die Verbindung zu GM:

CEDAW (1) als wichtiges Instrument für die nationale Frauenpolitik

CEDAW ist ein internationales Abkommen, das alle gleichstellungsrelevanten Bereiche für Frauen abdeckt. Es ist quasi ein völkerrechtliches Grundgesetz für Frauen. Durch seinen sehr umfassenden Begriff der Diskriminierung werden direkte, indirekte und auch strukturelle Diskriminierungen erfasst.

Hiernach ist zur Feststellung einer Diskriminierung nicht zwingend erforderlich, einen Vergleich zwischen Frauen und Männern vorzunehmen, sondern es werden alle Praktiken erfasst, die Frauen daran hindern, ihre Menschenrechte auszuüben.

Dies macht CEDAW zu einem so wertvollen Instrument gegen die zahlreichen nach wie vor bestehenden Diskriminierungen von Frauen in Deutschland. Das Abkommen hat als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland gemäß Art. 59 Abs. 2, S. 1 GG über das Ratifikationsgesetz den Rang eines einfachen Gesetzes.

Das bedeutet, bei Normenkollisionen mit anderen bundesdeutschen Gesetzen gelten die allgemeinen Grundsätze, insbesondere diejenigen über den Vorrang des spezielleren gegenüber dem generelleren und des jüngeren gegenüber dem älteren Gesetz.

Aus dem Gleichstellungsgebot des Art. 3 CEDAW folgt daher zum Beispiel eine Verpflichtung Deutschlands zum Gender Mainstreaming oder auch zur Durchführung von Bildungs- und Aufklärungskampagnen. In diesem Zusammenhang ist die Auflösung der innerministeriellen „Arbeitsgruppe zur Begleitung des Prozesses von Gender Mainstreaming in allen Bundesministerien“, ohne dass ein gleichwertiger Ersatz geschaffen wurde, nochmals besonders kritisch zu bewerten.

Die reden ja mal gleich richtig Klartext und nennen "ihr Kind" beim Namen.

Quelle: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2009-3/djbZ-2009-3f15/

"Völkerrechtliches Grundgesetz für Frauen" finde ich eine interessante Formulierung.

(1) CEDAW = "Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women"

Auf Deutsch: "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau"

Vor diesem ideologischen Hintergrund werden in Deutschland "gendergerechte Gesetze" gemacht. -> http://www.bmj.de

Leser

... und wahrscheinlich wieder so eine sinnlose Mühe, weil es keiner lesen wird?


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