Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Da ist ein kleiner Tippfehler in deiner Überschrift

Beelzebub, Friday, 22.12.2006, 03:07 (vor 6925 Tagen) @ Guildo

Dir ist bei den Worten "Von dir kommt nur..." das Wörtchen "dir" unterlaufen, wo es richtig "mir" hätte heißen müssen.

Oder führst du Selbstgespräche in deinen Überschriften?

Solange Kindesunterhalt ohne Klärung der Schuldfrage gezahlt werden muss,
kann von einer rest- und ersatzlosen Streichung des Unterhaltes
keine Rede sein. Auch wenn es nur ein paar Hundert Euro sind...

Interessante Ansicht. Darf man fragen, welche Schuld ein Kind auf sich geladen haben muss, um des Anspruchs auf Unterhalt verlustig zu werden?

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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