Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Was ist hier der Unterschied, Magnus?

Lucius I. Brutus, Thursday, 09.06.2005, 03:56 (vor 7488 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Sorgerechtsproblematik - Kurzschlussreaktion. von Magnus am 08. Juni 2005 19:20:19:

Hallo Magnus,

Wo wir jetzt beim Thema Sorgerecht und Scheidung sind, und ich schätze von ihrem Beitrag, daß Sie mehr Ahnung davon haben als ich. Ich will Ihnen von zwei Vorkomnissen in meinem engen Freundeskreis berichten. Sie ereigneten sich vor knapp anderthalb Jahren innerhalb von zwei Monaten und will Ihre Meinung hören! Kein einziges Wort ist frei erfunden, Ehrenwort!

Einer meiner besten Freunde (Gute Ausbildung und anspruchvollen Beruf) hat die Scheidung von seiner Frau eingreicht. Wegen einer neuen Liebe verließ er die Frau und seine zwei sehr jungen Töchter. Er überließ freiwillig das gemeinsame Grundstück (5000 m2) mit Haus seiner Frau und zog zu seiner neuen Freundin. Gerichtlich wurde einen gemeinsamen Sorgerecht ausgesprochen. Er sieht seine Töchter jeden Tag und bezahlt auch Gatten und Kinderunterhalt und sagt er hat seine Entscheidnung wegen der Liebe getroffen! So weit, wo gut!

Eine Freundin von mir (ebenfalls Gute Ausbildung und anspruchvollen Beruf, bis zur Mutterschaft) hat die Scheidung von ihrem Mann wegen einem neuen eingreicht. Sie bekam das gemeinsame Haus (Grundstück 3000 m2) zugesprochen und dazu das alleinige Sorgerecht für ebenfalls zwei junge Töchter. Der Ex-Ehemann ist ausgezogen und bekam einen Umgangsrecht und zahlt Unterhalt für Ex-Gattin und Kindern. Leider habe ich sie seitdem nicht gesprochen, da sie abrupt den Kontakt zum Freundeskreis abgebrochen hat!

Erklären Sie mir bitte den Unterschied. Zwei Bürger mit fast exakt gleicher Ausbildung, exakt gleicher familiärer Situation, haben aus exakt gleichem Grund zu einer fast exakten Zeit eine Scheidung eingreicht. Der eine bekommt alles, der andere bezahlt alles. Zwei Bürger aus dem gleichen Bundesland, im gleichen Landeskreis, wo ist da der Unterschied?

Nach langem Überlegen glaube ich, es liegt an der Grundstückfläche, anders kann ich es mir nicht erklären!

Gruß und gespannt auf die Antwort!

PS: die Frage ist auch an alle gestellt!


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