Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bei der Sache bleiben!

Magnus, Saturday, 08.01.2005, 20:06 (vor 7642 Tagen) @ D.C.

Als Antwort auf: Re: Bei der Sache bleiben! von D.C. am 08. Januar 2005 17:21:39:

Ich weiß nicht, wie oft man das erklären muss, aber in Deutschland kann keine Frau abtreiben, die

a.) Ohne Beratungsschein ankommt
b.) du keine drei Tage vergehen läßt zwischen Beratung und Abtreibung[/i]


Das ist keine Einschränkung, weil jede Schwangere Frau diese kleinigkeiten erledigen kann.

zuerst muss die schwangerschaft festgestellt werden. wenn die regel ausbleibt und man noch ein-zwei wochen wartet, da sie sich ja immer mal verspäten kann, ist man dann schon in der 6. schwangerschaftswoche. also halbzeit. ein zwei wochen nachdenken für sich selbst, 8. woche. termin bekommen in der beratungsstelle: 10. woche. mindestens drei tage bedenkzeit: 11. woche. geld für die abtreibung zusammenkratzen: 12.woche?

1. Die Statistik spricht dagegen, dass die Zeit für eine Abtreibung zu knapp ist. Denn ca. 10% der Abtreibung werden in weniger als der 6. Woche durchgeführt; 34% der Abtreibung zwischen 6-8 Woche; und wieder 34% der Abtreibungen von 8-10 Woche. Das Bedeutet allein bis zur 10. Woche werden 80% der Abtreibungen durchgeführt. 17% in der 10-13. Woche (immer noch Scheinregel!). Alles was darüber hinaus ist, geht an der Scheinregel vorbei.0.11% werden in der 23. Woche oder mehr durchgeführt = 150 Abtreibungen im Jahr).

2. Den Termin bekommt man bei Profamilie auf Anfrage innerhalb von einer Woche oder kürzer - oft kann man auch direkt hingehen. (Profamilie-Zentrum).

3. Die Kosten der Abtreibungen werden zu weit über 90% derzeit entweder von Staat oder Krankenkasse übernommen.

4. Erst informieren, dann schreiben!

>Spätabtreibungen werden meist damit begründet, dass die Behinderung eines Kindes den "psychischen Gesundheitszustand der Frau gefährden" kann. Die Frage stellt sich: WARUM? Und warum wird diese Frau durch die Schwangerschaft dieses Kindes gefährdet?
warum stellst du diese fragen hier und nicht dort wo man sie dir beantworten kann? im netz finden sich viele seiten die den alltag mit schwerstbehinderten kindern darstellen. dort findest du auch mütter die deine fragen beantworten können. frag da aber bitte nicht, wieso sie nicht abgetrieben haben (nur zur sicherheit mal angemerkt)

Siehe "Politikerin Pandora" zur direkt-aktiven Sterbehilfe.

Da man als Frau sich selbst die Beratung aussuchen kann, geht man dorthin, wo man einen Schein bekommt. ProFamilie stellt auch großartig kaum fragen und stellt den Schein ohne große bedenken oft aus. Beispiele gibts dafür genug.

wo hast du das denn her? sie sollen ja auch keine fragen stellen sondern sie beantworten und informationen bieten. sie sollen auch keine grossen bedenken beim ausfüllen des beratungsscheins haben sondern bestätigen dass die beratung erfolgt ist.

Falsch. Die Beratung diens laut §219 StGB dem Ziel, dass der Frau bewußt wird, dass auch das ungeborene Kind in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenen Recht auf Leben hat. Darüber heinaus sollen der Frau alternativen angeboten werden, die ein Leben mit dem Kind möglich macht.

Da alternativen erst dann angeboten werden können, wenn der Beweggrund der Abtreibung auf dem Tisch liegt (z.B. ein Finanzieller) dann kann ausreichend die Beratung erfolgen -> (finanzunterstützung andere Möglichkeiten etc. pp)

>Du verlangst hier eine Interessenabwägung zwischen Persönlichen Interesse der Mutter und nach Gesetzt dem Leben eines Menschen. Das ist pervers. Andererseit heißt es im §219 klipp und klar, dass es nur um das Austragen des Kindes geht, ob DAS eine zumutbare Opfergrenze (Geburtsschmerzen vs. Leben eines Menschen) überschreitet.
es geht um mehr als um geburtsschmerzen.

DAS ist die Beste Lösung für dsa Kind.

wie kommst du zu dieser aussage? und wieso sehen das die abtreibenden frauen anders als du? interessiert dich die antwort? dann frage doch frauen, die dir antwort geben können. [/i]

Abtreibende Frauen sehen das deswegen anders, weil sie den Aufwand der Geburt nicht ertragen (wollen). Sie faseln dann was von Kindeswohl um ihre Entscheidung zu rechtfertigen, um grunde genommen geht es aber gar nicht ums "Kindeswohl", denn wenn sie es tatsächlich so sehen würden, dann hätten sie schon eine verbindung mit dem im Bauch befindlichen Kind aufgebaut - das ist aber nicht der Fall, sonst würden sie es nicht töten lassen. Im übrigen Kenne ich Frauen, die mir Antwort gegeben haben.

Magnus


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