Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bei der Sache bleiben!

D.C., Saturday, 08.01.2005, 19:21 (vor 7642 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Bei der Sache bleiben! von Magnus am 08. Januar 2005 16:36:29:

Ich weiß nicht, wie oft man das erklären muss, aber in Deutschland kann keine Frau abtreiben, die

a.) Ohne Beratungsschein ankommt
b.) du keine drei Tage vergehen läßt zwischen Beratung und Abtreibung[/i]

Das ist keine Einschränkung, weil jede Schwangere Frau diese kleinigkeiten erledigen kann.

zuerst muss die schwangerschaft festgestellt werden. wenn die regel ausbleibt und man noch ein-zwei wochen wartet, da sie sich ja immer mal verspäten kann, ist man dann schon in der 6. schwangerschaftswoche. also halbzeit. ein zwei wochen nachdenken für sich selbst, 8. woche. termin bekommen in der beratungsstelle: 10. woche. mindestens drei tage bedenkzeit: 11. woche. geld für die abtreibung zusammenkratzen: 12.woche?

Spätabtreibungen werden meist damit begründet, dass die Behinderung eines Kindes den "psychischen Gesundheitszustand der Frau gefährden" kann. Die Frage stellt sich: WARUM? Und warum wird diese Frau durch die Schwangerschaft dieses Kindes gefährdet?

warum stellst du diese fragen hier und nicht dort wo man sie dir beantworten kann? im netz finden sich viele seiten die den alltag mit schwerstbehinderten kindern darstellen. dort findest du auch mütter die deine fragen beantworten können. frag da aber bitte nicht, wieso sie nicht abgetrieben haben (nur zur sicherheit mal angemerkt)

Da man als Frau sich selbst die Beratung aussuchen kann, geht man dorthin, wo man einen Schein bekommt. ProFamilie stellt auch großartig kaum fragen und stellt den Schein ohne große bedenken oft aus. Beispiele gibts dafür genug.

wo hast du das denn her? sie sollen ja auch keine fragen stellen sondern sie beantworten und informationen bieten. sie sollen auch keine grossen bedenken beim ausfüllen des beratungsscheins haben sondern bestätigen dass die beratung erfolgt ist.

Tatsächlich sieht nämlich die Statistische Verteilung für schwangerschaftsabbrüche so aus.
0.025-0.05% aufgrund von Vergewaltigung durchgeführt
3% "Medizinische Gründe" (darunter auch behindertes Kind, z.B. Downsyndrom).
97% reine Beratungsregel - Abtreibung ohne zwingenden Grund.

"ohne zwingenden grund" ist deine persönliche interpretation ohne kenntnis der jeweiligen situation der abtreibenden frauen. es gibt auch welche die vergewaltigung oder medizinische gründe nicht als zwingend ansehen sondern die opferbereitschaft der frau voraussetzen.

Wie kann etwas dem ungeborenen Rechnung getragen werden, wenn es innerhalb der ersten 3 Monate ohne Angaben von Gründen oder der Erfüllung von persönlichen Bedingungen (der Schein wird IMMER ausgestellt - ist somit keine Einschränkung!), erfolgen kann? Nochmal zur wiederholung: eine Einschränkung liegt erst dann vor, wenn nicht alle Frauen in den ersten drei Monaten abtreiben dürfen sondern diese Prozess an bestimmte bedingungen (z.B. erlittene Vergewaltigung) geknüpft ist. Die Ausstellung des Scheines ist aber an keine Bedingung geknüpft, ergo ist die Abtreibung in den ersten drei Monaten auch an keine Bedingung geknüpft.

warum sollte es auch an bedingungen geknüpft sein? vor allem an bedingungen, die DIR angemessen erscheinen?

Du verlangst hier eine Interessenabwägung zwischen Persönlichen Interesse der Mutter und nach Gesetzt dem Leben eines Menschen. Das ist pervers. Andererseit heißt es im §219 klipp und klar, dass es nur um das Austragen des Kindes geht, ob DAS eine zumutbare Opfergrenze (Geburtsschmerzen vs. Leben eines Menschen) überschreitet.

es geht um mehr als um geburtsschmerzen.

DAS ist die Beste Lösung für dsa Kind.

wie kommst du zu dieser aussage? und wieso sehen das die abtreibenden frauen anders als du? interessiert dich die antwort? dann frage doch frauen, die dir antwort geben können.


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