Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Debilität

Xenia, Saturday, 08.01.2005, 13:34 (vor 7642 Tagen) @ Magnus

Als Antwort auf: Re: Debilität von Magnus am 08. Januar 2005 11:21:35:

a) das ungeborene Kinder getötet werden dürfen (ohne Einschränkung wie derzeit in Deutschland)

Bei solchen Behauptungen fasse ich mir auch an den Kopf...
xenia

? Wie sehen denn die Tatsachen aus?

Zunächst einmal wäre eine gewisse emotionale Ruhe in einer sachlichen Diskussion nicht schlecht.

Der Beratungsschein wird IMMER ausgestellt.

Die Ausstellung des Scheines ist nicht gleichbedeutend mit der Abtreibung, es gibt genug Frauen, die es sich dann noch einmal überlegen. Alleine die Tatsache, dass sich frau eine Beratung unterziehen muss, ist eine Einschränkung, sie kann nicht einfach zum Arzt gehen und abtreiben lassen, wann sie mag. Oder selber abtreiben (wie bei diesen wahnwitzigen Darstellungen, dass man die Abtreibepille einfach so in der Apotheke erwerben könnte)

Dieser legimitiert die straffreie Abtreibung -> ergo: es gibt keine Einschränkung für das Töten eines ungeborenen Kindes, zumalen auch die drei Monate lange genug Zeit sind, das "Anliegen" in der Zeit zu erledigen.

Ja, die zeitliche Einschränkung sollte man auch noch erwähnen, dann wird nämlich klar, dass es sich bei der Abtreibung medizinisch gesehen nicht um ein "Kind" oder gar wie hier irgendwo jemand schrieb ein "Kleinkind" handelt, sondern um einen Fötus.

Darüber hinaus gilt noch die psychische Unzumutbarkeit, die Abtreibung bis zur Geburt ermöglicht. (http://www.tim-lebt.de)

Und du willst mir allen Ernstes erzählen, dass das die Regel ist?

Ich zitiere mal:

(1) Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn
1. die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durcheine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen hat, daßsie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen,
2. der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen wird und
3. seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangensind.

Das sind die Bedingungen, unter denen die allermeisten Schwangerschaftsabbrüche stattfinden. Wenn du über Abtreibung redest, redest du im Normalfall über dies. Über Sonderfälle oder Ausnahmen nicht, auch wenn diese natürlich besonders auf die Tränendrüse drücken. Dass man bei Spätabtreibungen sich evtl. nochmal was anderes einfallen lassen sollte, da gebe ich dir sogar Recht. Das berührt aber das allgemeine Recht zur straffreien Abtreibung nicht.

Xenia


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