Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Magnus, Saturday, 08.01.2005, 18:36 (vor 7642 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: Debilität von Xenia am 08. Januar 2005 16:00:39:

Ich weiß nicht, wie oft man das erklären muss, aber in Deutschland kann keine Frau abtreiben, die
[quote]a.) Ohne Beratungsschein ankommt
b.) du keine drei Tage vergehen läßt zwischen Beratung und Abtreibung
[/quote]

Das ist keine Einschränkung, weil jede Schwangere Frau diese kleinigkeiten erledigen kann.

c.) die Abtreibung ohne medizinische Betreuung vornehmen will (und das ist auch gut so)

Dient zum Eigenschutz.

d.) sich jenseits der 12. Schwangerschaftswoche befindet und die durch die Schwangerschaft nicht gefährdet ist (was wohl auf die meisten zutreffen sollte)

Spätabtreibungen werden meist damit begründet, dass die Behinderung eines Kindes den "psychischen Gesundheitszustand der Frau gefährden" kann. Die Frage stellt sich: WARUM? Und warum wird diese Frau durch die Schwangerschaft dieses Kindes gefährdet?

Mit anderen Worten: du kannst nur straffrei abtreiben, wenn du dich beraten läßt und dies bescheinigt bekommst (da fällt mir ein: stellen eigentlich die katholischen Beratungsstellen wieder Scheine aus?), wenn du die Abtreibung von einem Arzt vornehmen läßt, aber erst drei Tage nach Beratung und wenn du noch innerhalb der Fristenregelung bleibst.

Da man als Frau sich selbst die Beratung aussuchen kann, geht man dorthin, wo man einen Schein bekommt. ProFamilie stellt auch großartig kaum fragen und stellt den Schein ohne große bedenken oft aus. Beispiele gibts dafür genug.

Tatsächlich sieht nämlich die Statistische Verteilung für schwangerschaftsabbrüche so aus.

0.025-0.05% aufgrund von Vergewaltigung durchgeführt
3% "Medizinische Gründe" (darunter auch behindertes Kind, z.B. Downsyndrom).

97% reine Beratungsregel - Abtreibung ohne zwingenden Grund.

Das sind die Einschränkungen, die in Deutschland bezüglich der Abtreibung herrschen. Das ist keine Scheinregel, sondern eine Lösung, die sowohl dem ungeborenen Leben, dass dir wichtiger zu sein scheint, als auch den Rechten der Frau Rechnung trägt. Und imho die beste Lösung, die es in Deutschland jemals gab.

Wie kann etwas dem ungeborenen Rechnung getragen werden, wenn es innerhalb der ersten 3 Monate ohne Angaben von Gründen oder der Erfüllung von persönlichen Bedingungen (der Schein wird IMMER ausgestellt - ist somit keine Einschränkung!), erfolgen kann? Nochmal zur wiederholung: eine Einschränkung liegt erst dann vor, wenn nicht alle Frauen in den ersten drei Monaten abtreiben dürfen sondern diese Prozess an bestimmte bedingungen (z.B. erlittene Vergewaltigung) geknüpft ist. Die Ausstellung des Scheines ist aber an keine Bedingung geknüpft, ergo ist die Abtreibung in den ersten drei Monaten auch an keine Bedingung geknüpft.

- ungeborenes Kind oder Ungeborenes ist durchaus eine legitime Ausdrucksweise,
Aber eine wie ich finde irreführende. Sie impliziert, wir hätten es hier mit selbständig lebensfähigen Wesen zu tun, die voll ausgebildet seien.

Ein Baby ist auch kein selbstständig lebensfähiges Wesen, welches mitnichten voll ausgebildet ist. Erst wenn es auf der Welt ist werden die Verknüpfungen der Nerven im Gehirn vollends ausgebildt, was die spätere Intelligenz beeinflusst. Trotzdem sagen wir zu diesem "Wesen" ohne Personenbewußtsein "Mensch."

>zumalen diese (ungeborenen) Kinder durchschnittlich ab der 22. Schwangerschaftswoche selbstständid überlebensfähig sind - und diese Grenze geht mit den wachsenden medizinischen Möglichkeiten stetig nach unten.
Im Gesetzestext steht: ...seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.

Das habe in Bezug auf die Spätabtreibung geschrieben. Aber um auf die 12 Wochen zurückzukomemn. Zu diesem Zeitpunkt vollständig fertigdifferenzierter körper, Schmerzempfindung, regelmäßiger Herzschlag, Schluckauf (Zwerchfelltraining für später), nuggelt am Daumen, wehrt sich körperlich gegen Abtreibung.

>Eine weitere Differenzierung wird jedoch nicht vorgenommen nur eines ist in Deutschland juristisch gesichert (siehe §219 StGB), nämlich dass das ungeborene Kind in jedem Stadium der Schwangerschaft ein Recht auf Leben besitzt. Das GG (Jeder hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit etc.) greift nämlich auch für das Ungeborene. Trotzdem ist dies in dem Staat kein Hindernis für die offizell geltende rechtswidrige aber mit Schein straffrei Abtreibung.
Dasselbe was für das Ungeborene gilt, gilt aber auch für die bereits Geborene, nämlich die Mutter. Einer von beiden muss zurückstecken - und unser Staat hat sich entschieden, es den bereits Geborenen mit Einschränkungen zu überlassen, ob sie ein Kind in ihrem Körper aufwachsen lassen wollen. Mir ist klar, dass es dir lieber wäre, wenn die Frau zurückstecken müsste - du bist ja keine.

Du verlangst hier eine Interessenabwägung zwischen Persönlichen Interesse der Mutter und nach Gesetzt dem Leben eines Menschen. Das ist pervers. Andererseit heißt es im §219 klipp und klar, dass es nur um das Austragen des Kindes geht, ob DAS eine zumutbare Opfergrenze (Geburtsschmerzen vs. Leben eines Menschen) überschreitet. Die Frau ist nicht verpflichtet sich um das Kind zu kümmern, sondern kann es bereits vorher in ein Adoptionsprogramm aufnehmen lassen (sich nach der Geburt aber immer noch umentscheiden). DAS ist die Beste Lösung für dsa Kind. Die Mütter schenke einem Kind das Leben und dazu noch in einer liebevollen Familie, die sich sehnlichst ein Kind wünschen, aber nciht erhalten können.

>Warum zitierst du den §218a nicht weiter?
Weil das die Ausnahmesituation ist.

Das ist keine "Ausnahmesituation".

>In Absatz (2) steht nämlich (fett von mir):
Ja, ich weiß, was da drin steht. Und wieder ist es die Frage: wem gebe ich nun das Recht: der Mutter oder dem Fötus.

Es kommt darauf an unter welchem Gesichtspunkt du das betrachtest. Die Schwangerschaft wird jedenfalls durch ein Down-Syndrom-Kind nicht zur Gefahr.

>Genau diese fette Hervorhebung von mir ermöglich die Abtreibung von (behinderten) ungeborenen Kindern bis zur Geburt.
Bis zur - diese Horrorgeschichte von Tim trifft jedoch nicht auf alle Abtreibungen zu, die unter diesem Paragraphen stattfinden. Insofern haben wir es bei Spätabtreibungen nicht durchgängig mit lebensfähigen Föten zu tun.

Aber ziemlich viele Fälle (ich glaube > 200 pro Jahr in Deutschland).

>Interessanter Weise bedarft es hier auch keiner Beratung mehr. Wenn du nun meinst, ein notwendige "behinderung" eines Kindes sei doch eine "Einschränkung", damit der seelische Beinträchtigung greift, dann gibt man zu, dass behinderte (ungeborene) Kinder weniger ein Recht auf Leben haben, als gesunde.
Nein, damit gibt man zu, dass es eine große Belastung sein kann, ein behindertes Kind großzuziehen oder auch auszutragen. Und dem ist nicht jede gewachsen. Das sollte man Menschen auch zugestehen. Behinderte Föten sind genausoviel wert wie alle anderen. Man gibt der Frau lediglich die Möglichkeit einer größeren Bedenkzeit.

Politikerin Pandora zur direkt-aktiven Sterbehilfe: "Nein, damit gibt man zu, dass es eine große Belastung sein kann, einen behinderten Menschen zu pflegen. Und dem ist nicht jede Familie auf Dauer gewachsen. Dass sollte man der Familie auch zugestehen. Behinderte Menschen sind genausoviel wert wie alle anderen. Man gibt den Verwandten lediglich die Möglichkeit einer größeren Bedenkzeit."

Magnus


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