Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Entschädigung für den Schaden: "Kind" ?

pit b., Saturday, 17.07.2004, 22:13 (vor 7873 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Entschädigung für den Schaden: "Kind" ? von Ekki am 17. Juli 2004 13:22:13:


[quote]Deshalb kann ich natürlich auch nichts Schlechtes darin sehen, wenn Frauen keine Kinder wollen.
Nebenbei gesagt: Die Einberufung von Männern zum Wehrdienst steht ja auch nicht im Zusammenhang mit dem Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Kinderwunsches bei den Männern.
Insofern ist nicht einzusehen, wie so man gebärunwillige Frauen zwangseinziehen sollte.[/quote]

Natürlich steht der Kinderwunsch von Männern nicht im Zusammenhang mit der ihnen auferlegten Wehrpflicht.
Genausowenig steht der Kinderwunsch von Frauen im Zusammenhang damit, dass sie keiner Dienstpflicht unterliegen. Es wäre schön wenn es so wäre, dann wäre es etwas gerechter.
Denn, was von der Gesellschaft und der Politik mit der Wehrpflicht in Zusammenhang gebracht wird, ist die biologische Möglichkeit einer Schwangerschaft. Die Frauen haben diese Möglichkeit und sind daher nicht Wehrpflichtig. Männer hingegen haben sie nicht, und das Zeugen alleine gilt auch nicht. So wird die Wehrpflicht für Männer begründet.
Frauen sind also nicht Dienstpflichtig, unabhängig davon sie tatsächlich Kinder kriegen oder nicht.
Diese Ungerechtigkeit wird sogar von Wehrpflichtgegnern in der Politik dogmatisiert.

Über eine Dienstpflicht für Frauen will
Günther Nolting (FDP) erst nachdenken, „wenn der erste Mann das erste Kind bekommen hat.“

Quelle


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