Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Leser, Saturday, 17.07.2004, 13:14 (vor 7874 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ? von Sven am 17. Juli 2004 09:46:22:

Hallo zusammen,
vielleicht gibt es hier ja ein paar Juristen ...
Die Tatsachen, dass Frauen im Gegensatz zu Männern
a) keinen Wehr-/oder Ersatzdienst leisten müssen und
b) früher Anspruch auf Rente haben und
c) ... (ich vermute, da gibt es noch viel mehr)
verstossen doch eindeutig gegen den Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung.

sollte man denken, aber dem ist nicht so. Das BverfG hat bereits festgestellt das Art 3 nicht mit Art 12a kollidiert.Fehlurteil zwar, aber
juristisch vertretbare Begründung. Kannst ja mal im "Juracafe" nach den Urteilstext wühlen.. Begründung lautet in etwa, dass Frauen ja dafür Kinder bekommen und auch sonst so furchtbar viel .. blabla.. und da 12a im GG verankert ist geniesst dieser keine Geringere Beachtung als 3.. es kann also höchstens um die Abwägung im Rahmen einer Konkurrenzprüfung gehen und da geht nach hM (=herrschender Meinung/Auslegung) der 3er drauf. Vor Gericht sind eben alle gleich, nur manche noch gleicher.


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