Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Ekki, Saturday, 17.07.2004, 15:05 (vor 7874 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ? von Eugen Prinz am 17. Juli 2004 11:30:01:

Hallo Eugen, alter Haudegen!

Schön, mal wieder von Dir zu hören.

Diesmal kann ich Deinem Gedankengang nicht folgen. Willst Du das Diskriminierungsverbot bekämpfen oder seine Verletzung?

Eine Gesellschaft, in der es kein Diskriminierungsverbot mit Verfassungsrang mehr gäbe, würde, so fürchte ich, beinahe über Nacht zu einer Gesellschaft des brutalsten Faustrechts werden, weil sich jeder gegen das, was er als Diskriminierung seiner Person empfindet, mit den Mitteln zur Wehr setzen würde, die er für richtig hält.

Und gerade bei den Teutonen habe ich da ganz besonders schlimme Befürchtungen, wohin dieses Faustrecht ausarten könnte ...

Im Übrigen ist dieses Diskriminierungsverbot ja Teil eines allgemeinen Menschenrechtskatalog, der in vielen Verfassungen und internationalen Rechtsakten verankert ist.

Und dies wohl deshalb, weil man im Zeitalter der Aufklärung, als diese Vorstellung von den Menschenrechten sich durchsetzte, zu dem - meiner Meinung nach sehr richtigen - Schluß gekommen war, daß man die Konsequenzen aus den vorangeganenen Jahrhunderten ziehen müsse.

Die Vorstellung jedenfalls, der Mensch sei gut, wenn man ihn nur gut sein lasse, ist m.E. zu idealistisch.

Gruß

Ekki


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