Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Eugen Prinz, Saturday, 17.07.2004, 14:30 (vor 7874 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ? von Ekki am 17. Juli 2004 10:25:45:

Ich habe daraufhin einen Leserbrief geschrieben, in dem ich den Umstand anprangerte, daß zwar alle Heiratsinstitute den Männer, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, saftige Summen abknöpfen, aber so gut wie jedes derartige Institut in seiner Anzeige den Satz stehen hat:
"Wir vermitteln für Damen kostenlos" (oder die etwas gemäßigtere Variante: dicker Rabatt für Frauen).
Geht denn sowas an? Jaja, freier Markt, Vertragsfreiheit, ich weiß, aber man sollte doch meinen, daß das Diskriminierungsverbot des GG auch hier Schranken setzt.

Hallo Ekki,

wir sollten das Diskriminierungsverbot und andere Auswüchse der "political correctness" bekämpfen, nicht die Vertragsfreiheit, bzw. Abschlussfreiheit. Oder allgemeiner: Für Freiheiten und nicht für Verbote plädieren.

Von mir aus kann es tausend Frauencafés, Frauensaunas oder Frauenbuchläden geben - solange diese nicht aus Steuergeldern finanziert werden. Das regelt der Markt dann schon...

Gruß, Eugen


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