Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ?

Leser, Saturday, 17.07.2004, 16:00 (vor 7874 Tagen) @ Ekki

Als Antwort auf: Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ? von Ekki am 17. Juli 2004 10:25:45:

Hallo Ekki,

Ist ja irre, was alles so Recht ist.

nicht wahr?

Ich habe daraufhin einen Leserbrief geschrieben, in dem ich den Umstand >anprangerte, daß zwar alle Heiratsinstitute den Männer, die ihre Dienste >in Anspruch nehmen, saftige Summen abknöpfen,

wenn man(n) so dämlich ist..

aber so gut wie jedes derartige Institut in seiner Anzeige den Satz >stehen hat:
"Wir vermitteln für Damen kostenlos"

Geht denn sowas an? Jaja, freier Markt, Vertragsfreiheit, ich weiß, aber >man sollte doch meinen, daß das Diskriminierungsverbot des GG auch hier >Schranken setzt.
Oder nicht?

Nein. Das Gleichberechtigungsgebot bedeutet doch nicht, das alle in allem Lebensbereichen, auch in der Wirtschaft , die gleichen Rechte haben. Das würde die Privatautonomie ,also Vertragsfreiheit, beenden. Ich kann dir nur empfehlen wenn dich das interessiert leih dir oder kauf dir nen GG-Kommentar und lies die Seiten zu Art. 3 Stichwort "konkurrenzen"

Und zu den Heirats/Partnervermittlungen: der Lohn für den Vermittler ist wegen aufgrund der BGB-Regelung § 6hundertirgendwas, grad vergessen, nicht einklagbar, hat der BGH auch schon festgestellt. Deswegen verlangen die auch meist im voraus. Wenn du clever bist, lässt du dir ein paar Damen für lau vermitteln. brauchst anschließend nicht mehr zahlen. kein schuldrechtlicher Zahlungsanspruch aus Rechtsgeschäften solcher Art.

Leser


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