Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das BVerfG begründet die Männerwehrpflicht nicht mit Kindermachen

Daddeldu, Saturday, 17.07.2004, 17:41 (vor 7874 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: Re: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ? von Leser am 17. Juli 2004 10:14:07:

Hallo,

Das BverfG hat bereits festgestellt das Art 3 nicht mit Art 12a kollidiert. Fehlurteil zwar, aber juristisch vertretbare Begründung. [...] Begründung lautet in etwa, dass Frauen ja dafür Kinder bekommen

Das hat das BVerfG noch nicht mal gesagt. So etwas hört man nur regelmäßig von Verteidigern der Männerwehrpflicht, die nicht wahrhaben wollen, dass hier eine Ungleichbehandlung vorliegt.

Ich erlaube mir mal ganz unbescheiden, auf einen früheren Beitrag von mir zu verweisen, in dem die Begründung des BVerfG zitiert wird und erklärt, warum sie Unfug ist.

Gruß,

Daddeldu

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