Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Nachrichten vom 23. September 2023

Mirko, Saturday, 07.02.2004, 19:50 (vor 8035 Tagen) @ Anti-Sexistin

Als Antwort auf: Geschlechterrollen von Anti-Sexistin am 06. Februar 2004 19:05:35:

Nachrichten vom 23. September 2023

EU-Recht

Ungleichheit bei Namensgebung endlich aufgehoben

Als einen Meilenstein auf dem Weg zur Gender-Gerechtigkeit bezeichnete EU-Gleichstellungsbeauftragte Johanna Trittin die EU-Rechtsnovelle zur Namensgleichheit. Demnach haben sämtliche europäischen Vornamen ab dem 1.1.2026 als genderneutral zu gelten. Denn noch immer ist es bei vielen Familien unselige Tradition, bei der Namensgebung genderspezifisch zu diskriminieren. So weigerten sich viele Eltern, entgegen den Emfpehlungen der Schwarzer-Kommission ihren Kindern mit Y-Chromosom "weibliche" Vornamen wie Adelheid, Anna, Carmen oder Renate zu geben. Umgekehrt tragen erst 2% der Menschen ohne Y-Chromosom "männliche" Vornamen wie Manfred, Enrico, Tomislav, Detlev oder Horst. Das EU-Gender-Gesetz Nr. 218 sieht vor, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Erstgeborenen einen genderoppositionellen Vornamen zu geben, das heißt Y-Kinder müssen dann einen traditionell "weiblichen" Vornamen bekommen. Davon ist aber nicht die Kindergeldkürzung für Y-Kinder betroffen. Diese war wegen der hohen Anfälligkeit von Y-Menschen für Gender-Delikte und der damit verbundenen Sozialkosten eingeführt worden.. Ausgenommen von der Novelle für Namensgleichheit sind Eltern mit Kindern ohne Y-Chromosom, da gemäß Gender-Gesetz Nr. 115 das sozialpädagogische Genderziel der EU weitgehend mit dem traditionellen "weiblichen" Gender korreliert.

Geklaut von Markus


gesamter Thread:

 

powered by my little forum