Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Referenz? Na ja...

carlos, Monday, 28.10.2002, 13:02 (vor 8447 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Referenz von Martin am 26. Oktober 2002 18:04:18:

"Hier, Carlos, ein Literaturhinweis, dem du gerne nach gehen kannst:
Prof. Dr. M. Schartl, Univ. Würzburg; Prof. Dr. J. T. Epplen und T. Lubjuhn, Univ. Bochum in
Biologie in unserer Zeit Nr. 1/1994
Titel des Artikels: "Methodik und Anwendung des genetischen Fingerabdruckverfahrens"
Die Enleitung beginnt mit:
"Unter einem genetischen Fingerabdruck ("DNA-Fingerprint") versteht man ein mit molekularbiologischen Methoden erstelltes Bandenmuster aus informationsfreien DNA-Abschnitten, welches hochspezifisch für das entsprechende Individuum ist. ..." "

Na super. Die Echtheit deiner Quelle in Ehren, aber vom Hocker reißt mich das nicht. Januar 1994... Das sind ja jetzt fast neun Jahre her, Äonen also für Bio- und Genetik-Wissenschaften, in denen sich der Wissensstand mit rasantem Tempo regelmäßig verdoppelt.

"Hervorhebung von mir, Martin.
Bei meiner "Behauptung" handelt es sich also nicht um eine zu begründende Meinung, sondern um eine Tatsachenfeststellung! Diese Feststellung, dass die relevanten Abschnitte funktionslos sind, bedarf keiner Begründung, sie ist eine Begründung (z. B. für meinen Vorschlag der Erfassung in einer Zentraldatei.)"

Schmarrn. Es gibt nur eine einzig wahre Wissenschaft; das ist die Mathematik. Alle anderen Forschungsergebnissee sind nur so lange wahr, bis sie widerlegt werden. Und bei einem neun Jahre alten Ergebnis erscheint mir die Wahrscheinlichkeit verdammt hoch. Dito siehe oben. Mag der Wissensstand 1994 dergestalt gewesen sein, so kann das diesbezügliche Wissen heute schon wieder viel weiter sein. Jetzt beginnt mich die Sache zu interessieren; ich werde dem nachgehen, und einmal Fachleute befragen.

[/link]"Ich habe meine Meinung ausführlich begründet."

Nein, das hast du keinesfalls, deswegen habe ich ja nachgefragt.

Ich habe behauptet, dass ein Lebender mehr Recht auf Lebensverlängerung hat, als ein Toter auf unversehrte Organe. Wenn das nicht als rationale Begründung reicht, artet die Diskussion ins Irrationale, Moralische aus. Dann habe ich die Tatsache (!) erwähnt, dass auf Anordnung auch Leichen zerfleddert werden dürfen, ohne die Angehörigen zu fragen, nämlich um Indizien zu sammeln. Warum sollte die Überführung eines Mörders Vorrang vor dem Recht eines Lebenden auf Lebensverlängerung haben? Halte das auch für eine hinreichende Begründung."

Nun ja. Deine Behauptung ist, genauso wie jene Äonen aus den Biowissenschaften, meilenweit davon entfernt, rational zu sein. Jede Behauptung, die den Anspruch auf Rationalität erhebt, muß auch logisch und nachvollziehbar begründet sein. Es liegt in der Natur der Sache: Die meisten Behauptungen sind bar jeglicher Rationalität; vor allem dann, wenn sie offensichtlich dazu dienen, die eigene schrullige Skurrilität zu unterstreichen. Behaupten kannst du ja immerhin vieles und meinetwegen auch die Behauptung als bereits identisch mit der Begründung proklamieren, sprich: Fiktion schon für bare Münze nehmen. Viele werden dir kaum widersprechen mögen, sei es, weil es zu langweilig ist, oder sei es, weil weder für noch wider beweisbar sind und weil man von entsprechenden Erfahrungswerten ausgehen darf, die dich von ganz alleine widerlegen. So etwas nennt man auch Empirik.Ganz im Gegenteil und folglich ist fast jede unzureichende oder unbewiesene Behauptung, auch und erst recht dann, wenn sie gleichzeitig schon die Begründung sein soll, per se irrational, ganz zu schweigen von irgendeiner wie auch immer gearteten Moral, von der hier aber keine Rede sein kann und die auch sonst gar keine tragende Rolle zu spielen braucht. Nur skurrile Zeitgenossen oder meinetwegen auch clowneske Spaßvögel dürfen so wie du vorgehen, ohne ernsthaft befürchten zu müssen, sie oder ihre Behauptungen, i.e. Begründungen, könnten einer kritischen Untersuchung unterzogen werden. Thesen waren schon immer Objekt eingehender Erörterung, Resultatsfindung mit anschließender Begründung und nicht umgekehrt oder identisch mit einer aus ihnen automatisch sich ergebenden Begründung. Und das, was du als Leichenfledderei bezeichnest -ich nehme an, du meinst hier die Gerichtsmedizin- hat mit deinem Leben oder deinem Tod gar nix zu tun. Aber belassen wir´s damit.

"Bis dann,
Martin"

Servus,
carlos


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