Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eben nicht!

Martin, Sunday, 27.10.2002, 01:40 (vor 8448 Tagen) @ Jens

Als Antwort auf: Re: Referenz von Jens am 26. Oktober 2002 18:30:22:

Hallo Jens,

nein, kein Widerspruch! Informationsfrei heißt, dass die entsprechenden Abschnitte nicht für Merkmale des Besitzers irgendeiner Form zuständig sind. Hochspezifisch heißt, dass diese (sinnlosen) Abschnitte in jedem Individuum verschieden sind. Folge: Man kann aus einem solchen Abschnitt zwar per Vergleich ermitteln, von wem er stammt, aber nicht, welche Eigenschaften der Besitzer hat.

Beispiele zur Veranschaulichung (Puuuuh!):

Sinnvolle Abschnitte: Bekannte Buchstabenfolgen (= Wörter)
Sinnlose Abschnitte: Unbekannte Buchstabenfolgen

Angenommen, eine Art wird nur durch drei Eigenschaften bestimmt. Diese drei Eigenschaften sind die ersten drei DNA-Abschnitte. Der vierte (hier kursiv geschriebene) Abschnitt ist nichtssagend. Aber er ist bei allen drei Kandidaten verschieden.

Augenfarbe - Größe - Krankheit

blau - mittel - krebs - nvxxdkl (Individuum 1)
braun - groß - mongolismus - uwiwqp (Individuum 2)
grün - klein - bluter - icxjkv (Individuum 3)


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