Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Referenz

Martin, Saturday, 26.10.2002, 21:04 (vor 8448 Tagen) @ carlos

Als Antwort auf: Re: Männer unter Generalverdacht von carlos am 26. Oktober 2002 12:43:51:

Nein, das geht aus deinem Gesagten eben nicht hervor. Du BEHAUPTEST etwas, ohne es zu belegen. Also noch einmal von vorne: Woher willst du denn wissen, daß in dem genetischen Material des Fingerabdrucks nicht auch DNS-Sequenzen zu finden sind, die eine genetische Krankheit, eine Behinderung verraten?

Hier, Carlos, ein Literaturhinweis, dem du gerne nach gehen kannst:

Prof. Dr. M. Schartl, Univ. Würzburg; Prof. Dr. J. T. Epplen und T. Lubjuhn, Univ. Bochum in
Biologie in unserer Zeit Nr. 1/1994
Titel des Artikels: "Methodik und Anwendung des genetischen Fingerabdruckverfahrens"

Die Enleitung beginnt mit:
"Unter einem genetischen Fingerabdruck ("DNA-Fingerprint") versteht man ein mit molekularbiologischen Methoden erstelltes Bandenmuster aus informationsfreien DNA-Abschnitten, welches hochspezifisch für das entsprechende Individuum ist. ..."

Hervorhebung von mir, Martin.

Bei meiner "Behauptung" handelt es sich also nicht um eine zu begründende Meinung, sondern um eine Tatsachenfeststellung! Diese Feststellung, dass die relevanten Abschnitte funktionslos sind, bedarf keiner Begründung, sie ist eine Begründung (z. B. für meinen Vorschlag der Erfassung in einer Zentraldatei.)

"Ich habe meine Meinung ausführlich begründet."
Nein, das hast du keinesfalls, deswegen habe ich ja nachgefragt.

Ich habe behauptet, dass ein Lebender mehr Recht auf Lebensverlängerung hat, als ein Toter auf unversehrte Organe. Wenn das nicht als rationale Begründung reicht, artet die Diskussion ins Irrationale, Moralische aus. Dann habe ich die Tatsache (!) erwähnt, dass auf Anordnung auch Leichen zerfleddert werden dürfen, ohne die Angehörigen zu fragen, nämlich um Indizien zu sammeln. Warum sollte die Überführung eines Mörders Vorrang vor dem Recht eines Lebenden auf Lebensverlängerung haben? Halte das auch für eine hinreichende Begründung.

Bis dann,
Martin


gesamter Thread:

 

powered by my little forum