Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Männer unter Generalverdacht

Martin, Saturday, 26.10.2002, 01:05 (vor 8502 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Männer unter Generalverdacht von Garfield am 25. Oktober 2002 15:42:55:

Das siehst du so, und ich nebenbei bemerkt auch. Nur leider ...

Da folgt aber doch ein Widerspruch, wenn du das auch so siehst. Nämlich den Umstand, dass aus einem genetischen Fingerabdruck nicht auf irgendwelche Eigenschaften wie Augenfarbe, Erbkrankheiten etc. geschlossen werden kann. Das ist dann der Fall, wenn, wie Peter ganz zurecht fordert und m. W. auch so gehandhabt wird, nur nicht kodierende Abschnitte zum Zuge kommen. Das sind die "sinnlosen" DNS-Sequenzen, die zwar keine Informationen enthalten, aber trotzdem individuell verschieden sind und daher auch einem Menschen zugeordnet werden können. So ein genetischer Fingerabdruck kann doch für ein Unternehmen oder eine Versicherung keinen Wert haben, oder?
Zum Verständnis: die DNS ist nicht identisch mit dem genetischen Fingerabdruck!
Bis dann,
Martin


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