Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Max, Fliegentupfing, Thursday, 22.10.2009, 15:54 (vor 5912 Tagen) @ Gismatis

... eine Ehe ist ihrer Ursprungsidee nach auf die Gründung einer Familie
mit Kindern hin angelegt.


Selbstverständlich,

... na also, geht doch.

aber heute gehören diese beiden Dinge eben nicht mehr
automatisch zusammen.

... wer sagt das ... bei aller Selbstverständlichkeit?

Vor allem sind es nun mal zwei verschiedene Dinge,
egal wie sehr sie zusammengehören.

... und wer sagt das nochmal bei aller Selbstverständlichkeit?

Was heute "zusammen- oder nicht zusammengehört" und wer da was zu meinen hat, ist mir egal. Meinungen ...*pfffhh!*

Wir haben ein Grundgesetz, in dem steht, wie Ehe und Familie definiert sind - und daß sie so, wie sie definiert sind, unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Von irgendwelchen Meinungen ist das völlig unabhängig. Ein Grundgesetz ist deswegen eines, weil man es nicht wegen jedem Larifari ändert. Punkt. Was ein Gismatis meint und findet, ist seine eigene Sache. Das Grundgesetz ist allerdings nicht Gismatis´ eigene Sache.

Ist da eigen - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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