Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Gismatis, Basel, Wednesday, 21.10.2009, 02:54 (vor 5914 Tagen) @ Max

Dann beschränken wir ihn halt neu auf die Ehe von Mensch und Mensch.


... Nein!

Ich anerkenne diese klare Aussage!

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist kein Larifari, sondern

eine

Verletzung der Grundrechte.


... es handelt sich nicht um eine Diskriminierung, weil Kinderlosigkeit
für Schwule völlig normal ist.

Es geht um die Ehe, da sind noch keine Kinder dabei.

Die Ehe ist außerdem nach dem Grundgesetz
ausdrücklich als die Verbindung von Mann und Frau definiert.

Das ist ja eben gerade die Diskriminierung! Genau so wie die einseitige Männerwehrpflicht eine Diskriminierung ist, Grundgesetz hin oder her.

Erstrecht
handelt es sich nicht um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts,
weil heterosexuelle Männer sehr wohl Ehemänner und Väter sein sollen und
dabei eben unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Ihr Geschlecht
ist dasselbe wie das eines Schwulen.

Schwule haben aber nicht dasselbe Geschlecht wie Frauen, die eben das dürfen, was Schwule wollen.

Versteht Deutsch - Max

Aber bei der Logik hapert es noch!

--
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