Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Gismatis, Basel, Tuesday, 20.10.2009, 04:12 (vor 5915 Tagen) @ Max

... sag´amal ... geht´s noch? Wo würde denn ein besonderer Schutz bestehen
bleiben, wenn er nicht mehr beschränkt wäre? Der besondere Schutz besteht
für die Ehe von Mann und Frau. Darauf ist er beschränkt.

Dann beschränken wir ihn halt neu auf die Ehe von Mensch und Mensch.

Und absolut Nein: Wir ändern das Grundgesetz nicht so einfach, weil es
irgend jemandem modifizierungsbedürftig erscheint. Deswegen heißt das
Grundgesetz nämlich Grundgesetz: Weil man´s nicht für jeden
Larifari einfach ändert. Und gleich zweimal ändert man es nicht für so
einen Minderheiten-Larifari wie schwule Kinderadoption und schwule Ehe.

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist kein Larifari, sondern eine Verletzung der Grundrechte.

--
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