Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Gismatis, Basel, Tuesday, 20.10.2009, 02:28 (vor 5915 Tagen) @ Max

Hallo Max

Du siehst: Es geht nicht um den Schutz, sondern um den besonderen
Schutz.

Dann schlage ich vor, Art. 6 GG folgendermaßen abzuändern:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem BESONDEREN Schutze der
staatlichen Ordnung. ( ... )Die Ehe im Sinne dieses Artikels ist die auf
lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Die
Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern stellt eine Familie dar. [/i]

Der besondere Schutz würde also bestehen bleiben, er wäre nur nicht mehr exklusiv auf Ehen von Mann und Frau beschränkt.

Gruß, Gismatis

--
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