Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Mus Lim ⌂, Monday, 19.10.2009, 23:11 (vor 5915 Tagen)

Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Es gibt zwei Gründe sich mit der Frage zu beschäftigen. Erstens ist das Thema Homosexualität mit sehr starken gesellschaftlichen Tabus belegt, was dazu führt, dass kritische Äußerungen zu homosexuellen Lebensgemeinschaften als Diskriminierung diffamiert werden. Zweitens wird die Familie durch die rechtliche Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu einer „Lebensgemeinschaft mit heterosexueller Orientierung“ abgewertet wird.

Es muss thematisiert werden, dass die Diskurse zur Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie zur Diskriminierung und Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften auf eine völlig schiefe Bahn geraten sind. Es wird dabei so getan, als wenn linke und rechte Schuhe gleich seien. Sicherlich brauchen beide Schuhe die gleiche Pflege und Sorge, beide müssen zum Gebrauch geschnürt werden und sollen gleich belastet werden. Dass es trotzdem zwischen linken und rechten Schuhen einen Unterschied gibt, wird man spätestens feststellen, wenn man versucht, zwei linke oder zwei rechte Schuhe anzuziehen.

Es muss betont werden, dass das Grundgesetz im Artikel 6 die Ehe und Familie unter den „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ stellt und nicht etwa die sexuelle Orientierung seiner Bürger. Die sexuelle Orientierung ist Bestandteil der Persönlichkeit eines Bürgers und als solche im Grundgesetz Artikel 2 geschützt, wo das „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ garantiert wird. Mit dem Artikel 6 ist geschützt oder sollte geschützt sein, dass jedes Kind einen Vater und eine Mutter hat (und eben nicht zwei Mütter oder zwei Väter). Artikel 6 schützt die Reproduktionsgemeinschaft von Vater, Mutter und Kind.

Wenn im Artikel 3 des Grundgesetzes davon die Rede ist, dass „Männer und Frauen gleichberechtigt“ sind, dann bedeutet das keineswegs, dass sie gleich sind. Wie im Bild zwei linke oder zwei rechte Schuhe kein Paar Schuhe ergeben, so ergeben zwei Männer oder zwei Frauen keine Familie. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden auch durch ein Adoptionsrecht nicht zu einer Reproduktionsgemeinschaft. Unter dem Missbrauch des Diskurses zur Gleichberechtigung von Mann und Frau und zur Diskriminierung sexueller Lebensentwürfe wird die Familie als schützenswerter Grundstein der Gesellschaft geschleift und ihres besonderen Schutzes durch die Gesellschaft beraubt.

Wird die Familie zum Lifestyle erklärt und auf eine freie Entfaltung der Persönlichkeit reduziert, kann sie nicht wirksam durch die Gesellschaft geschützt werden. Denn zur freien Entfaltung der Persönlichkeit gehört es ebenso heute Fan von Bayern München und morgen vom Hamburger SV sein zu können wie gestern heterosexuell zu heiraten, heute sich homosexuell scheiden zu lassen und morgen ein bisexuelles Leben zu führen. Es sollte leicht verständlich sein, dass die Pirouetten individueller Selbstverwirklichung nicht den besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft beanspruchen können. Andererseits sollte einsichtig sein, dass die Gesellschaft im Interesse ihrer Zukunft die Reproduktion und die Aufzucht und Erziehung der Kinder unter den besonderen Schutz der staatlichen Gemeinschaft stellen will. Das ist aber nicht mehr möglich, wenn genau dieser schützenswerte Bereich zur Spielwiese individueller und egoistischer Selbstverwirklichung erklärt wird.

Um diese Fragen werden leider gesellschaftliche Schlammschlachten ausgetragen. Auf dem Altar des Hedonismus und des individuellen Egoismus werden die Familie, und damit auch die Zukunft einer ganzen Gesellschaft, aufs Spiel gesetzt. Es geht also um die Familie als Fundament der Gesellschaft, in dieser Hinsicht um die Zukunft der Gesellschaft und nicht um das Für und Wider der Homosexualität an sich.

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