Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgrenzung der Familie von kinderlosen Lebensgemeinschaften

Tätiger, Tuesday, 20.10.2009, 01:40 (vor 5915 Tagen) @ Mus Lim

meiner Meinung nach sollte die Familie besonderen Schutz gegenüber
kinderlosen Lebensgemeinschaften beliebiger sexueller Orientierung haben.
Mit Familie meine ich eine Lebensgemeinschaft mit Mitgliedern unterschiedlicher
Generationen, die entweder biologisch (Kinder) oder vertraglich (Ehe,Adoption) zur gegenseitigen
Verantwortung verpflichtet sind.
Den nur solche Gemeinschaften dienen dem Erhalt der Gesellschaft.
Und zur Sicherheit der Kindes sollten stets zwei Elternteile vorhanden sein,
um als Familie anerkannt zu werden (ausser es verstirbt ein Teil).

Die blosse Ehe ohne Kinder würde ich als „Lebensgemeinschaft mit heterosexueller Orientierung“
abwerten und nur der Familie weiterreichende Vergünstigungen und Sonderrechte
zu sprechen.
Ob man den sehr seltenen und damit eher theoretischen Fall homosexueller Lebensgemeinschaften
mit Kindern der Familie gleichstellt, kann man diskutieren.
Ich denke das wesentliche Abgrenzungsmerkmal sollte die Verantwortung Kinder
aufzuziehen sein.

Nebenbei, aus welchen Gründen sollte ein Mann überhaupt heiraten?
Ist das nicht nur ein sehr grosses Geschenk an die Frau?

als Diskriminierung diffamiert werden. Zweitens wird die Familie durch die
rechtliche Gleichstellung mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften
zu einer „Lebensgemeinschaft mit heterosexueller Orientierung“ abgewertet
wird.


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