Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mehrfachehen: Die Farce in Deutschland von Heirat und Scheidung

Mus Lim ⌂, Wednesday, 21.10.2009, 15:33 (vor 5913 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Mus Lim, Wednesday, 21.10.2009, 15:40

Und, wenn sich der Gesetzgeber schon so tolerant gibt, warum keine
Mehrfachehen, egal in welchen Kombinationen?

Lieber Rainer,
genau genommen gibt es das ja schon.

Ein geschiedener Mann, der sich erneut verheiratet ist sowohl gegenüber der Exfrau als auch gegenüber der Zweitfrau unterhaltspflichtig.

Die TrennungsFAQ schreibt sehr richtig:
"Finanziell gesehen gibt es in Deutschland keine Scheidung, nicht einmal eine Trennung, wenn Kinder vorhanden sind." (TrennungsFAQ: Soll ich heiraten?)

Wo es aber keine Scheidung gibt, führt eine Wiederverheiratung faktisch zu Mehrfachehen, auch wenn man das (aus Verschleierungsgründen) nicht so nennt.

Was ist denn eine Flickwerkfamilie (patchwork family) anderes als eine Melange von Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Kurzzeitbeziehungen, für die ein immer undurchdringlicher werdendes Verhau an rechtlichen Unterhaltsregelungen für Frauen und Umgangsregelungen für Kinder geschaffen wird.

Im deutschen Familienrecht ist die Heirat schon eine Farce, weil das Grundgesetz Artikel 6 zwar Ehe und Familie den "besonderen (sic!) Schutz der staatlichen Gemeinschaft" garantiert und das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1353) die Ehe als Lebensgemeinschaft auf Lebenszeit" definiert, andererseits aber andererseits seit 1977 die jederzeitige Trennung nicht nur erlaubt, sondern auch noch fördert und für die nicht einmal ein Grund angegeben werden muss.

Ebenso ist im deutschen Familienrecht die Scheidung eine Farce, da nur die Exfrau aus allen Pflichten entlassen wird, der Exmann aber nur seine Rechte verliert, im Gegenzug aber von seinen Pflichten (das Mutter-Kind-Idyll zu finanzieren) nicht entlassen wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1353) schreibt:
"Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung."
Das heißt, in Deutschland wird die Frau durch die Scheidung von der Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft befreit, während der Mann per Unterhaltsverpflichtung für die Nur-Mutter-Familie bzw. Flickwerkfamilie (Mutter-Kind-Neuer Lebensabschnittspartner der Mutter) weiterhin in der Verantwortung gehalten wird. Das nennt man "nacheheliche Solidarität".

Wie schön, dass die Solidarität zwischen Mann und Frau in Deutschland so einseitig ist. ;-)

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