Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

carlos, Tuesday, 20.10.2009, 21:47 (vor 5914 Tagen) @ Gismatis

Hey, du Polit-Homo-Konkubinator... (toll… bei diesem Wort protestiert nicht mal WORD… lolol… )

Dann schlage ich vor, Art. 6 GG folgendermaßen abzuändern:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem BESONDEREN Schutze der staatlichen Ordnung. ( ... )Die Ehe im Sinne dieses Artikels ist die auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen zwei Menschen. Die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern stellt eine Familie dar.

Der besondere Schutz würde also bestehen bleiben, er wäre nur nicht mehr exklusiv auf Ehen von Mann und Frau beschränkt.

Frechheit!! Sauerei!! Skandal!!! Ja, sagamal, mit welchem Recht willst du eigentlich die Polit-Bi- und Trisexuellen exterminier... äh... determinier... äh... diskriminieren?? Ich sag’s dir, gell, nämlich: Ich will den Dreier, den Vierer und den Fünfer haben; gemischt und ungemischt, und zwar dalli!! Und außerdem: Warum darf ich nicht meine Sau im Stall heiraten?? Die grunzt immer so liebevoll bei meinem Anblick, und davon abgesehen, wie so viele Polit-Homo-Konkubinatoren, will ich’s jetzt ENDLICH auch mit Kindern machen dürfen! Da sind deine Kumpels im Lande der Gouda-Schlampen aber schon zackig ein paar Ecken weiter; das muß ich sagen!! Denn die Kinners, die liebe ich als Polit-Krimin... äh... Polit-Homo so inniglich, daß ich’s kaum noch aushalte!! Das alles gehört in Grundgesetz und Verfassung ’reingeschrieben, kapiert?!! Also mach’ hinne, sonst mach’ ich dich dünne...

carlos

P.S.: Ich erneuere hiermit mein persönliches Versprechen an dich, Polit-Homo: Wenn dich die Musels in wenigen Jahren zu fassen kriegen, werde ich keinen Finger für dich rühren; garantiert nicht.


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