Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Max, Fliegentupfing, Tuesday, 20.10.2009, 02:00 (vor 5915 Tagen) @ Gismatis

Grüß Gott schön, Gismatis,

Bisher konnte mir noch niemand erklären, warum der Schutz der Familie
nicht mehr möglich sein soll, wenn homoxexuelle Lebensgemeinschaften mit
heterosexuellen gleichgestellt werden.

... da wird´s aber Zeit, daß Dir das mal einer erklärt:


Art. 6 [Ehe, Familie, nichteheliche Kinder]

(1) Ehe und Familie stehen unter dem BESONDEREN Schutze der staatlichen Ordnung. ( ... )Die Ehe im Sinne dieses Artikels ist die auf lebenslange Verbindung gerichtete Gemeinschaft zwischen Mann und Frau. Die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern stellt eine Familie dar.

Quelle

Du siehst: Es geht nicht um den Schutz, sondern um den besonderen Schutz.
Besonderheiten vertragen keine "gleichberechtigten Besonderheiten" neben sich, da sie dann nämlich keine Besonderheiten mehr wären. Logisch, oder?

Nichts zu danken - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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