Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Max, Fliegentupfing, Tuesday, 20.10.2009, 11:50 (vor 5914 Tagen) @ Gismatis

Dann beschränken wir ihn halt neu auf die Ehe von Mensch und Mensch.

... Nein!

Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist kein Larifari, sondern eine
Verletzung der Grundrechte.

... es handelt sich nicht um eine Diskriminierung, weil Kinderlosigkeit für Schwule völlig normal ist. Die Ehe ist außerdem nach dem Grundgesetz ausdrücklich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Erstrecht handelt es sich nicht um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, weil heterosexuelle Männer sehr wohl Ehemänner und Väter sein sollen und dabei eben unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Ihr Geschlecht ist dasselbe wie das eines Schwulen.

Versteht Deutsch - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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