Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Max, Fliegentupfing, Tuesday, 20.10.2009, 03:09 (vor 5915 Tagen) @ Gismatis

Hallo Gismatis,

Der besondere Schutz würde also bestehen bleiben, er wäre nur nicht mehr
exklusiv auf Ehen von Mann und Frau beschränkt.

... sag´amal ... geht´s noch? Wo würde denn ein besonderer Schutz bestehen bleiben, wenn er nicht mehr beschränkt wäre? Der besondere Schutz besteht für die Ehe von Mann und Frau. Darauf ist er beschränkt.

Und absolut Nein: Wir ändern das Grundgesetz nicht so einfach, weil es irgend jemandem modifizierungsbedürftig erscheint. Deswegen heißt das Grundgesetz nämlich Grundgesetz: Weil man´s nicht für jeden Larifari einfach ändert. Und gleich zweimal ändert man es nicht für so einen Minderheiten-Larifari wie schwule Kinderadoption und schwule Ehe.

Ich darf doch wohl erwarten, daß die Schwulen, die u.a. ihr Recht auf Anderssein bei jedem CSD so ausgiebig feiern, akzeptieren, daß dieses Anderssein ganz natürliche Konsequenzen hat: Kinder- und Ehelosigkeit.
Das Leben ist kein Ponyhof!

Glaubsters - Max

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"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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