Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abgrenzung der Familie von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften

Gismatis, Basel, Tuesday, 20.10.2009, 02:15 (vor 5915 Tagen) @ Dragman

"Bisher konnte mir noch niemand erklären, warum der Schutz der Familie
nicht mehr möglich sein soll, wenn homoxexuelle Lebensgemeinschaften mit
heterosexuellen gleichgestellt werden."
Eine Homo-LG kann nicht gleichgestellt werden, weil sie nicht gleich ist.

Ich meinte natürlich gleichbehandelt.

Nicht nur, dass ein Kind das Recht auf Vater und Mutter hat, was man ja
noch als Ideologie abtun könnte. Immer deutlicher wird aber, dass beide in
ihrem Dasein und in ihrer komplementären Komplexität für das Kind
essentiell sind.

Ich denke auch, dass es das beste für ein Kind ist, wenn es gemeinsam mit den leiblichen Eltern aufwächst. Ich bezog mich auf Lebensgemeinschaften ohne Kinder.

Hier ist kaum einer gegen Gleichberechtigung,

Soweit ich es überblicke, sind die meisten hier im Forum was Heirat und Adoption betrifft, gegen eine Gleichberechtigung der Geschlechter.

--
www.subitas.ch


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