Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Scheingefecht

susu, Saturday, 09.07.2005, 20:12 (vor 7457 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Scheingefecht von Andreas (d.a.) am 09. Juli 2005 14:50:

Hallo Andreas

Hi susu, eine Frage dazu an Dich:

Soll "Kein Tier - auch nicht der Mensch - handelt gegen seine Triebe." das gleiche bedeuten wie "Es ist schlicht unmöglich, Gefühle bei der Entscheidungsfindung zu ignorieren."?<<

Ja.

Meinem Verständnis nach besteht da sehr wohl ein Unterschied; Handeln und Wahrnehmen sind unterschiedliche Ebenen. - Setzt Du Trieb mit Gefühl gleich? Es ergäbe sich das Problem, dass man - als Ergebnis eines Reflexionsprozesses - sehr wohl gegen seine Gefühle handeln kann.

Richtig, ein Trieb wird Subjektiv als Gefühl wahrgenommen. Ein Reflexionsprozess führt nie dazu, daß gegen die Gefühle gehandelt wird, er führt nur zu einer Entscheidung, die nicht allein auf akuten Gefühlen beruht, sondern auch auf zukünftig erwarteten. Die Frage ist: Was wäre die Alternative? Worauf sonst könnte eine Entscheidung beruhen?

susu


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