Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen)
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Zunächst mal speziell zu dir, verehrter Konfuzius!
Du hast schon recht: die Begriffe sind sehr schwierig und ich habe sie bestimmt nicht erschöpfend genug geklärt, auch für mich selbst nicht. Ein waschechter Konfuzius kann da natürlich gar nicht anders, als zuhöchst unzufrieden zu sein
)
Ich bin auch unzufrieden. Es ist aber, gerade in diesem konkreten Fall, auch ganz schön schwierig. Vor der Klarheit der Begriffe steht ja immer die Klarheit des Denkens. Ich bemühe mich zwar sehr darum, aber je mehr ich es tue, desto verwirrender wird mir die Angelegenheit. Allerdings scheint mir das überhaupt nicht an mir zu liegen, sondern an dem intellektuellen Brei, der uns allen da aufgetischt wurde, durchsetzt mit viel Heuchelei, Lügen, Finten, Niedertracht, Zweit- und Drittabsichten, die zwar durchschimmern, aber nicht leicht zu unterscheiden sind. Die Diskussion um die "Vaterschaftstests" entpuppt sich für mich immer mehr als ein Wald voller machiavellistischer Fallen. Ich muß zugeben: ich habe da noch nicht zuende gedacht!
Trotzdem will ich mal darlegen, wie weit ich im Moment damit gekommen bin. Zunächst zur Definition: "Der gesetzliche Vater, auch rechtlicher Vater genannt, ist der Mann, der mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder, wenn er nicht verheiratet war, die Vaterschaft öffentlich anerkannt hat bzw. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde."
Diese Formel stammt noch aus Kaiser Wilhelms Zeiten, als die Vaterschaft bekanntlich nicht zweifelsfrei feststellbar war. Sie gilt bis heute unverändert. In der Formulierung spiegelt sich die früher unvermeidliche letzliche Ungewißheit über die tatsächliche, biologische Vaterschaft ("Pater semper incertus"), die sich nun mal bis vor kurzem nicht, neuerdings aber sehr wohl und absolut sicher klären läßt.
Die heutigen Möglichkeiten schaffen - auch rechtlich - de facto eine ganz neue, total veränderte Ausgangssituation. Heute muß die Definition des Vaters (und kann nicht anders) lauten: Vater ist der, der es wirklich ist, also derjenige, der das Kind gezeugt hat. Man kann nicht eine antiquierte, obrigkeitsstaatliche, rein pragmatische Verfügung einer radikal veränderten Realität entgegenstellen und dann von der Wirklichkeit verlangen, daß sie sich dem Formalismus beugt.
Der BGH hat daran keinen einzigen Gedanken verschwendet. Im Gegenteil: er ignoriert mit Fleiß die heutige Realität, um weiterhin (scheinbar!) die 'Rechte' der "immer sicheren Mutter" nach obrigkeitsstaatlichen Prinzipien festzuschreiben, während er den Vater weiterhin als "unsicher" annimmt, obwohl er das in Wahrheit eben garnicht mehr ist (bzw. sein müßte).
Das bedeutet, daß der BGH Unrecht setzt, wenn er zu Lasten und auf Kosten der betroffenen Männer entscheidet und ihnen die "rechtliche Vaterschaft" ohne Bezug auf die tatsächliche ungerührt weiterhin aufdrückt, ganz so, als bliebe ihm gar nichts anderes übrig. Er verneint einfach die Möglichkeit, die tatsächliche Vaterschaft festzustellen, so als gäbe es diese Möglichkeit nicht. Mehr noch, er verbietet sie sogar! Ja, er mutet einem "rechtlichen Vater" sogar darüberhinaus das sichere Wissen um seine Nicht-Vaterschaft ungerührt zu, inklusive all der finanziellen Lasten - die er damit nämlich dem Staat von Halse schafft! Das hält man alles einfach im Kopf nicht aus! Es ist ersichtlich von der Exekutive bestellte Justiz!
Gehen wir indes trotz dieser haarsträubenden Sachlage einmal davon aus, daß der BGH, wie Thomas Kaeder argumentiert, wegen der gültigen Definition des "gesetzlichen Vaters" aus formalen Gründen nicht die Realität, sondern das derzeit bestehende Recht zugrundelegen mußte. Macht dies sein Urteil nun zu einem richtigen? Nein! Ich denke, auch mit der zur Zeit gültigen Definition des "Vaters" ist die Sache nicht auf diese Weise abzutun. Der "gesetzliche Vater" gilt nun mal auch dem BGH als Vater! Er steht also im Sinne des BGB zu dem Kind in keiner anderen verwandtschaftlichen Beziehung, als die Kindsmutter. Er hat deswegen naturrechtlich - aber eben nicht nach geltendem Recht - alle Rechte eines Vaters und muß sie auch haben. Ihm steht als Vater folglich auch das selbstverständliche Anrecht auf das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu. Sein Sorgerecht ist nicht "weniger wert", als das der Kindsmutter. Daraus nun ergibt sich das selbstverständliche Recht des Vaters, die DNA seines(!) Kindes [im juristischen Sinne handelt es sich ja um sein Kind, auch und gerade nach Auffassung des BGH!] untersuchen zu lassen, um nichts weniger, als auch die Mutter dieses Recht hat. Es gibt in der Frage keinen sachlich begründeten Unterschied zwischen den Rechten der Kindsmutter und und denen des rechtlichen Vaters! Wie wollte man den denn begründen? Der BGH aber geht dennoch ungerührt davon aus, es müsse folgendermaßen und könne gar nicht anders sein, ohne daß es ihn sonderlich anficht: das Recht des Vaters hinsichtlich seines Kindes ist für den BGH schlicht inexistent, allein das Recht der Mutter zählt.
Die Sache hat indes noch einen viel perfideren Pferdefuß. So scheint es nämlich nur zu sein! In Wahrheit, und das ist das wirklich Diabolische an dem Urteil, wird die Entscheidung effektiv dem Vater und der Mutter entzogen und in staatliche Hände gelegt, bzw. in die Hände von Gerichten, gegebenenfalls auch unter billigender Inkaufnahme der fast sicheren Zerrüttung einer intakten Intimbeziehung![/u] Die dreiste Schnapsidee, das Wissen um die eigene Vaterschaft ausschließlich durch eine gerichtliche Anfechtung erlangen zu "dürfen", ist in meinen Augen der skandalöseste Aspekt in der ganzen Test-Debatte: die intime Beziehung zweier / dreier Menschen, die überhaupt niemanden etwas angeht, wird mit verwaltungstechnischer Kälte sehenden Auges in den Untergang gejagt und einfach kaltblütig zerstört(!), nur um die dreiste Anmaßung des Ungeheuers "Staat" zu befriedigen, sich in jeden, wirklich jeden Winkel des Privatlebens der Bürger regelnd einzumischen, sogar in den Bereich ihrer Liebe und Intimität, bzw. in das, was sich daraus ergeben hat!
Ein notwendiger Exkurs: Die Geschichte der Grünen ist eine einzige Geschichte der Unterjochung des Individuums unter das Kollektiv ("Basisdemokratie" nennen die das Verfahren, auf das sie auch noch stolz sind), des Abservierens, des Kaltstellens, des Verheizens und Ausgrenzens all jener, die eine Persönlichkeit hatten. Allgemein bekannt ist das Beispiel der Gründerin Petra Kelly, die sich weigerte zu "rotieren" und dafür von bedeutungslosen Luschen, die nie wieder irgendjemand irgendwo gesehen hat, zun Paria erniedrigt wurde. Geblieben sind heute die "Realos", also die reine, schiere Macht und die verlogene Phrase. Die Gründer der Grünen sind tot, ausgetreten oder haben sich angepaßt und unterworfen. Wenn bei denen ein Individuum irgendwie herausragt, dann wird es einfach 'erledigt' - man denke, aus jüngerer Zeit, an Oswald Metzger, den früheren finanzpolitischen Sprecher der Grünenfraktion - außer[/b] dieses "Individuum" erweist sich als entpersönlichte, fassadenhafte Hülle, als gehorsamer Parteilautprecher des "Kollektivwillens" der grünen Basis. Das ist das "Führerprinzip" in Reinkultur! Nicht umsonst erinnern mich Claudia Roths ununterbrochen eitlen, aufgepusteten Posen, ihre einfältigen Grimassen und Verrenkungen dauernd an den italienischen Duce.
Exakt in diesem Geist gehen sie seit ihrem Regierungsantritt mit Vehemenz an die berühmte "Umgestaltung der Gesellschaft" heran [sie meinen damit - nota bene - die Menschen und ihr Verhalten, das sie geändert wissen wollen, und eben nicht die äußeren Lebensverhältnisse, damit diese den Menschen zur eigenen, freien Gestaltung und Entfaltung hilfreich dienen mögen! Sie haben halt ein "Modell vom Menschen"!) ...im trauten Bündnis mit vielen heutigen Sozialdemokraten, die, wenn sie in dem selben "Akademiker"-Milieu der 70er sozialisiert wurden, meist ähnlich kollektivistisch sind und den Respekt vor der Würde des Individuums verloren haben bzw. nie kennengelernt haben. Sie sind ja selbst keine Individuen! Woher sollen sie da wissen, daß das ein Wert ist, der höchste und unantastbarste sogar! Bei Mao gab es sowas ja auch nicht! Das hat sie geprägt, das ist die Milch der frühen (politischen) Jahre, von der viele allenfalls äußerlich 'entwöhnt' wurden. "Umgestaltung der Gesellschaft" - das ist ein veritables UNWORT, das alles über die Denke dieser Leute aussagt! Es meint nämlich: der Staat gestaltet die Gesellschaft! Auf deutsch: STAATLICHE UMERZIEHUNG! Das muß man sich bitte in aller Ruhe und sehr sorgfältig im Gehirn zergehen lassen. All die vielen feministisch inspirierten "Tugendgesetze", die sie uns bescheren, entspringen dieser Denke.
Das 'Private' ist für diese kollektivistischen Gesellschaftsingenieure eben immer 'politisch', hat es zu sein und wird deshalb dazu gemacht. Die Betroffenen selbst haben da einfach kein Mitspracherecht, basta. Privatheit ist etwas, was in der rotgrünen Welt keinen Respekt verdient, sondern ausgerottet gehört. "Und wenn sie dabei auch alle zugrunde gehen: wir geben die Seelen unserer Untertanen nicht mehr heraus!" Der unverhohlene, eiskalt-bürokratisch durchgezogene Meuchelmord an der Intimität der Familie als ein allem anderen vorgehendes staatliches "Recht" - hier am Exempel der 'gerichtlichen Vaterschaftsanfechtung' als "Angebot" für zweifelnde Männer: mir fehlen einfach die Worte, um diese bodenlose Hybris, diese zynische Anmaßung, diese self-licence to kill, die sich diese kollektivistischen Apparatschiks herausnehmen, diesen überschnappenden, tötenden Macht- und Kontrollimpuls der regierenden und richtenden Baggage angemessen auszudrücken! Die sind wahnsinnig geworden und haben jedes Maß verloren, dieses gottlose, misanthrope Gesindel!
Zurück zum BGH. Durch die jüngste Entscheidung wird, ganz im Sinne von Zypries' Gesetz, wie üblich unter der populistischen Fahne der "Stärkung von Frauenrechten", die uns hier natürlich füchterlich empört (zu recht!), in Wahrheit die kollektivistische Entrechtung des Individuums, die Zerschlagung der Privatheit, die bürokratische Entmündigung des Bürgers und seine Auslieferung und Unterjochung unter "rechtliche Regelungen" angeordnet. Indem dem Mann das Recht genommen wird, als freier Bürger und in Ausübung seiner unveräußerlichen Würde, nach eigenem, freiem Ermessen Klarheit über seine höchstpersönlichen und höchstintimen Lebensverhältnisse zu erlangen, wird das Recht ja nur scheinbar "der Frau übereignet". Das ist nur vordergründig! In Wahrheit reißt der sich immer totalitärer gebärdende, bevormundende Staat wieder mal ein zentrales Stück Entscheidungs- und Regelungskompetenz des Bürgers über seine eigenen Belange an sich, wieder mal im Bereich des ganz Privaten, ja Hochintimen.
Wieder mal vollzieht sich das ganz auf der Linie der allenthalben gewissermaßen zur verwaltungstechnischen Routine gewordenen "Bordellisierung der Geschlechterbeziehung": "Vater Staat", der selbsternannte Zuhälter "der Frauen", regelt jetzt auch die Fragen der Vaterschaft letztverbindlich für seine "Nutten" und gibt dem "Freier" eine auf's Maul, falls er nach der Nummer noch was zu melden haben will. Das Kind "gehört" ja sowieso dem Staat. Deshalb entscheidet auch dieser Lude letztverbindlich und in Vormundschaft für seine Nutte, was mit dem Balg wird. Daß der rechtlose "Freier" gleichwohl für alle Kosten aufzukommen hat, ist davon unberührt und versteht sich für den Zuhälter von selbst.
Für einen recht und frei denkenden Menschen kann die Sache aber nur so gesehen werden: Befugnis zum Klären der verwandtschaftlichen Beziehungen haben allein diejenigen, die miteinander verwandt sind, bzw. die glauben müssen, dies zu sein! Punkt. Gerade weil auch dem Vater das Sorgerecht nicht abgesprochen werden kann, ebenso wenig wie der Kindsmutter, kann er von der Sache her mit einem selbstbestimmten Test gar nicht gegen das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" seines Kindes verstoßen, wie es der BGH einfach unterstellt. Wie kann er das unterstellen?
Der Vater verstößt gegen das Recht seines Kindes sowenig, wie es die Kindsmutter (oder er selbst) täte, wenn eines der Eltern meinetwegen eine (viel weitergehende!) Untersuchung des Kindes auf Erbkrankheiten veranlassen würde. Ist das ab jetzt auch verboten? Nach dieser "Logik" des BGH schon! Muß also ab jetzt eine staatliche Behörde den Eltern die Genehmigung dazu erteilen, wenn sie mit ihrem Kind zum Arzt gehen wollen, weil zu befürchten ist, daß dabei eventuell personenrechtliche Daten des Kindes ermittelt werden könnten? Oder dürfen Eltern die Zustimmung ihres minderjährigen Kindes in diesen Fällen ersetzen? Natürlich dürfen sie das! Folglich dürfen sie es auch im Falle der Abstammungsermittlung, zumal der Vater und um so mehr, weil nämlich hier zusätzlich sein berechtigtes Eigeninteresse empfindlich berührt ist.
Daraus folgt: die ganze Idee, der Vater dürfe die DNA seines Kindes nicht hinsichtlich der wahren Verwandtschaftsverhältnisse untersuchen lassen, von vorn bis hinten blanker Unfug und Kokolores! Selbstredend gilt das alles 'auch' für den "rechtlichen Vater"! Ein Unterschied läßt sich vor dem Testergebnis ja gar nicht machen. Einen anderen Status, als "rechtlicher Vater" zu sein hat kein Vater vor definitiver Feststellung seiner biologischen Vaterschaft. Folglich läßt sich mit diesem Unterschied auch nicht argumentieren und nichts begründen oder bestreiten.
Nebenbei ist die rechtliche Lage der Kindsmutter, die die Vaterschaft ihres Kindes ermitteln möchte, rechtlich ungleich problematischer, als die des Vaters, weil sie dafür nämlich auch die DNA des Vaters braucht. Deshalb verstößt in Wahrheit sehr wohl die Mutter eines Kindes, die dessen Abstammung "heimlich" testen läßt, gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Vaters (nicht hingegen natürlich gegen das des Kindes, da sie selbst dieses als Sorgeberechtigte ja ersetzt). Der Vater hingegen braucht die DNA der Mutter keineswegs. Deshalb verstößt der Vater, anders als im umgekehrten Fall, in keiner Weise gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Kindsmutter. Das des Kindes hingegen muß auch er ersetzen können, um nichts weniger, als dies die Mutter kann. Denn beide sind ja Elternteile desselben Kindes! Wie kann Frau Zypries übrigens angesichts dieser Zusammenhänge davon schwafeln, "auch eine Frau, die betrügt, verliert deswegen nicht ihre Persönlichkeitsrechte"? Wo doch die DNA der Mutter überhaupt nirgendwo ins Spiel kommt! Es drückt sich darin m.E. die selbstverständliche Annahme aus, das Wohl der Mutter sei identisch mit dem des Kindes, noch mehr: das Persönlichkeitsrecht des Kindes sei gewissermaßen ein integraler Bestandteil der Persönlichkeit der Kindsmutter. Eine Annahme übrigens, auf die nur Kollektivisten kommen können - und die der BGH einfach stillschweigend übernimmt, die sich sachlich aber auf keine Art begründen läßt!
Der BGH geht mit eben dieser "Selbstverständlichkeit" davon aus, daß allein die Mutter des (unehelichen) Kindes ein Sorgerecht im Interesse des Kindes ausüben könne. Dabei ist der Sache nach ersichtlich das genaue Gegenteil der Fall! Auch in den verhandelten Fällen hatten die Mütter ja jeweils der Klärung der Abstammung nicht zugestimmt, weil sie das Ergebnis halt schon kannten und die Aufdeckung ihrer Lügen gegenüber dem Kuckucksvater wie gegenüber ihrem Kind fürchteten! Sie haben also ihren Kindern bewußt den wahren Vater und damit ihre Abstammung vorenthalten. [Mir fällt gerade wieder diese unsägliche, charakterfreie, feministische Biomasse ein - ihr Name ist mir in diesem Moment komischerweise entfallen - die von den "feigen Männern" schwadroniert hat... und ich bekomme eine Gänsehaut und Brechreiz!] Diesen Müttern ging es doch einzig und allein um das "Wohl" der Mutter (i.e. ihr eigenes), und kein kleines bißchen um das des Kindes (von dem des Mannes garnicht zu reden). Der BGH "übersieht" das und läßt es in seiner Entscheidung einfach beiseite. Das Kind wird hier, im Gegensatz zur Unterstellung des BGH, in Wahrheit schmählich von der Mutter verraten, aus rein selbstsüchtigen Motiven. Das bedeutet im Ergebnis: das Recht der Mutter auf die Lüge wird höchstrichterlich bestätigt, zugleich wird das Recht des Vaters auf die Wahrheit vom selben Gericht im selben Urteil verneint. Das möge mir jetzt mal ein Jurist bitte begründen! Thomas Kaeder, was sagst du dazu? Willst du dein Lob für das BGH-Urteil und seine angebliche Weisheit wirklich noch aufrechterhalten? Dann begründe das bitte!
Der Vater wird vom BGH gewissermaßen als außenstehende, wildfremde Person abgefertigt. Diese Beurteilung ist aber von der Sache her einfach verkehrt und grundrechtswidrig, da sie den Vater seiner Rechte als Vater beraubt. Gerade der BGH geht doch von der veralteten Auffassung aus, der "gesetzliche Vater" sei ohne wenn und aber der Vater! In der in Rede stehenden Entscheidung des BGH indes wird er wie ein x-beliebiger Fremder abgekanzelt... obwohl er andererseits deswegen seiner Pflichten natürlich keineswegs ledig ist. Ja mehr noch, es ist viel absurder: es wird dem Vater verwehrt, die sachliche Begründung eben jener Pflichten zu erfahren, die sich aus der Tatsache seiner Vaterschaft[/u] für ihn ergeben. Zugleich aber wird die Verneinung seiner Rechte auf Wahrheit damit begründet, daß er gewissermaßen im Verhältnis zu seinem Kind ein völlig Außenstehender, ein Nichtvater[/u] gleichsam, sei. Das eine schließt das andere aber logisch aus! Welcher Jurist erklärt mir bitte mal, warum das "logisch" ist und gar nicht anders sein konnte. Thomas Kaeder![/u] Ich will das wirklich mal gerne am Beispiel vorexerziert bekommen, wie Juristen ticken und sowas in aller Seelenruhe ungerührt vom Blatt ablesen können, ohne sofort Durchfall, Schweißausbrüche, Erbrechen, Hautausschläge und grauenhafte Gehirnschmerzen zu bekommen
))
Für mich ist das BGH-Urteil einfach ein unsägliches Narrenstück aus Absurdistan, eine verdrehte Posse, eine formaljuristische Verrenkung mit anschließendem Knochenbruch, die der Logik spottet und dem Recht hohnspricht! Der Vater ist nunmal einfach der Vater, und eben nicht irgend ein dahergelaufener Strolch, den die Herkunft seines eigenen Kindes "nichts angeht". Wie kann man derart offenkundige, hirnrissige Widersprüche und Absurditäten als "Recht" bezeichnen? Die formaljuristische Argumentation des BGH hebt sich meiner Ansicht nach komplett selbst auf und ist einfach unhaltbar. Wie sollte so ein verknäulter Unsinn vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben?
Noch mal zu Thomas Kaeder: Es handelt sich beim selbstbestimmten Vaterschaftstest eben nicht um den analogen Fall, daß die Tipse aus deinem Beispiel das Kind der Sekretärin heimlich "testen" läßt, um herauszufinden, ob dieses vom Abteilungsleiter abstammt. Dieses Beispiel ist einfach irreführend und völlig abwegig, weil in den beiden Fällen jeweils ganz unterschiedliche Beziehungen der beteiligten Personen zueinander vorliegen. Es ist doch gerade der moralische Skandal des BGH-Urteils und der machiavellistischen "zypriotischen Gesetzesinitiative", daß der Vater eines Kindes auf das selbe Niveau gestellt wird, wie jene Tipse oder die berühmte "neugierige Nachbarin". Allein die Anführung solch abwegiger Beispiele empfinde ich als Beleidigung und Entwürdigung all der Männer, die sich in solch einer Lage befinden.
Wie selbstverständlich ist es inzwischen offenbar für "jedermann" in unserem Land geworden, Männer "vollautomatisch" und gewissermaßen bewußtlos zu beleidigen, selbst wenn sie das sujektiv überhaupt nicht wollen, alles im "guten Glauben", es könne überhaupt gar nicht anders sein? Macht dich das alles nicht doch nachdenklich, Thomas? Findest du wirklich auch jetzt noch überhaupt nichts auszusetzen am BGH-Urteil?
Ich kann nicht nachvollziehen, warum du das BGH-Urteil "weise" nennst, da es angeblich die Politik auf eine bestehende Schieflage aufmerksam gemacht hätte. Ich muß im Gegenteil zur Kenntnis nehmen, daß Frau Gerechtigkeitsministerin Zypries sich durch dieses Urteil vollauf bestätigt fühlt. Und im Urteil lese ich auch nichts von einer Schieflage, unter der der BGH zu ächzen gehabt hatte. Natürlich ist der BGH nicht der Urheber der verfehlten Familienpolitik. Aber daß er diese nun in die Zwickmühle setzen würde, das kann man doch wohl beim besten Willen nicht aus der Entscheidung herauslesen!
Fragwürdig ist in der Tat und einzig die gegenwärtige Durchführung des selbstbestimmten Vaterschaftstests. Ein Einsenden von "irgendwelcher" DNA von "irgendwem" darf natürlich nicht sein, das ist völlig selbstverständlich. Indes hat diese rein technische Frage überhaupt garnichts mit der grundsätzlichen Feststellung des BGH zu tun, daß Väter ab sofort überhaupt keine solchen Tests mehr durchführen lassen dürfen! Der BGH begründet es ja "grundrechtlich" und nicht technisch, in Wahrheit aber ließe sich das grundrechtliche Problem, das in der Tat existiert, auf rein technische Weise sehr leicht aus der Welt schaffen! Es müßte z.B. einfach festgelegt werden, daß die Probenentnahme und die Einsendung von einem Arzt durchzuführen ist. Dann ist die Identität der Personen fraglos gesichert, diese Identität muß zweitens dem Labor nicht einmal mitgeteilt werden (Anonymisierung!) und der Mißbrauch der DNA-Untersuchung durch unbefugte Dritte wäre effektiv ausgeschlossen. Wenn man also will, dann findet man auch Wege, und zwar sehr leicht, die alle vorgebrachten Bedenken gegen die heutigen "heimlichen" Tests ausräumen, ohne die Rechte der Väter zu beschneiden. Aber man will eben nicht. Deshalb wird gelogen und getrickst und geheuchelt, daß es einfach nicht zu ertragen ist!
Es wird ganz bewußt ein mulmiger, trüber Gedankenbrei angerührt, aus dem man die einzelnen Begründungen für die jeweiligen Detailfragen nicht mehr unterscheiden kann und das eine "Argument" zum "Beleg" irgend einer völlig anderen Frage innerhalb des Gesamtkomplexes herangezogen wird. Die Debatte ermagelt vor allem sauberer, gedanklicher Klarheit. Ich behaupte, daß das beabsichtigt ist! Das alles läßt sich nämlich nicht mehr mit "Schwachsinn" erklären, von dem unsere Politiker zweifellos häufig befallen sind. Gerade Frau Zypries aber ist hochintelligent und machtbewußt. Bei ihr ist es nicht Schwachsinn, mit dem wir es zu tun haben. Das ist machiavellistische Machtpolitik der übelsten Sorte und meinem Dafürhalten nach Teil jenes Anschlags auf unsere Rechtsordnung, der von Rotgrün, im Stile eines Staatsstreichs auf Raten und auf Filzsohlen, Zug um Zug in Szene gesetzt wird.
Ein wichtiger Einschub! Der nächste (und noch viel unverschämtere und gefährlichere!) Schachzug in diesem Putsch ist das geplante Diskriminisierungsgesetz, das sich zwar "Anti-Diskriminisierungsgesetz" nennt, in Wahrheit aber das genaue Gegenteil davon ist: es ist eine Festschreibung, wer wen wann und wie diskriminieren darf. Die "political correctness" wird kodifiziert und für alle verbindlich gemacht. Eine kleine, forennahe Kostprobe, was daraus z.B. im Prinzip folgen könnte: zu sagen, Sexismus bedeute, daß Männer Frauen abwerten, ist "korrekt" und deshalb straffrei. Es ist auch "korrekt" zu sagen, das es sich nur dann um Sexismus handelt, wenn Männer Frauen abwerten. Nicht nur "unkorrekt", sondern sogar strafbar(!) aber wird es sein zu sagen, es sei sexistisch, wenn Frauen Männer herabsetzen. Das ist dann nämlich eine "frauendiskriminierende Aussage"! Und das wird bestraft! Das Gesetz erlaubt "jedem", sich von jedem diskriminiert zu fühlen. Dieses Gefühl allein ist selbst bereits die Anklage! Diese Anklage braucht nicht bewiesen zu werden, sondern der Beklagte muß umgekehrt beweisen, das die Klage unberechtigt ist und er nicht diskriminiert hat! Sagenhaft, oder?
In diesem Stil macht Frau Machiavella zur Zeit zielgerichtet Politik - und wir sind ausgerechnet in dieser putschgeschwängerten Situation leider mit einer völlig verschnarchten Opposition geschlagen, die jeweils von politischen Witzfiguren geführt wird, sich ihre Arbeitsfelder und Hausaufgaben artig von der Regierung zuweisen läßt, anstatt selbst aktiv zu werden und anzugreifen(!), sondern sie verschläft sämtliche relevanten, die Freiheit der Bürger betreffenden Fragen in schändlicher Impotenz und süßer Ignoranz. Rotgrün ist dabei, einen veritablen Staatsstreich durchzuführen, ohne daß es die Opposition überhaupt im Geringsten mitbekommt! Ich habe jetzt einfach nicht dir Zeit, die Konsequenzen dieses Putschgesetzes darzulegen, obwohl es von höchster Bedeutug ist und auf keinen Fall durchkommen darf! Ich wollte hier wenigstens am Rande darauf hinweisen. Vielleicht schaffe ich es nächste Woche ja doch noch, näher darauf einzugehen. Ich kann es aber nicht versprechen, weil ich gerade in Arbeit und anderen Verpflichtungen ertrinke!
Zum Schluß noch einmal zurück und zusammenfassend das Wesentliche zu den "Vaterschaftstests". Das Prinzip ist doch eigentlich im Grunde sehr einfach: ein eigenständiges, gleichwertiges Recht auf ein privates Abstammungsgutachten - und zwar auch "geheim", das heißt unabhängig von der Zustimmung der beiden anderen Personen - haben exakt drei Menschen: der Vater, die Mutter und das Kind. Den Staat oder die Gerichte geht das hingegen erst mal einen feuchten Kehrricht an, bevor nämlich die Betroffenen nicht selbst entschieden haben, wie mit ihrer Information hernach umgehen wollen! Keiner von den drei Berechtigten hat in der Frage der Abstammungsklärung ein "höheres" Recht, als ein anderer, schon garnicht natürlich irgend ein Recht auf Lüge.
Auch ein Kind hat z.B. durchaus ein Recht zu erfahren, ob seine Eltern wirklich seine Eltern sind, auch dann, wenn diese ihm das nicht sagen wollen. Als Erwachsener spätestens muß es dieses Recht auf jeden Fall wahrnehmen dürfen, auch wenn die Eltern, oder ein Elternteil, dies nicht möchte. Das steht für mich völlig außer Frage. Wer würde da nun, nach der "Logik" von BGH und Zypries, wessen Rechte wie verletzen... wenn die Eltern schweigen?... wenn das Kind "heimlich" die Wahrheit herausfinden läßt?
Es kann deshalb garnicht anders geregelt werden, als daß eben jeder der Drei ein selbständiges, unabhängiges Recht auf die Wahrheit über die Herkunft, und das bedeutet i.a. über die tatsächliche Vaterschaft, hat. Das Gesetzesvorhaben der Bundesjustizministerin und das Urteil des BGH hingegen gehen davon aus, daß ein solches Recht nur zwei Personen zusteht, und zwar der Mutter und dem Kind; dem Vater allenfalls dann, wenn die Mutter zustimmt (was realiter bedeutet, daß es ihm eben nicht zusteht). Das aber ist offensichtlich abwegig, denn es verletzt die Grundrechte zweier Menschen: die des Vaters und die des Kindes.
Ich bin kein Jurist. Mich würde wirklich sehr interessieren, was Juristen zu diesem verknäulten, dornigen Gestrüpp sagen. Mir fällt es wahnsinnig schwer (man wird das merken!), mich ans andere Ende durchzuschlagen, ich bleibe am Ende doch immer irgendwo hängen. Es ist einfach eine - auch intellektuelle - Zumutung, was der Öffentlichkeit in dieser Frage da an stinkendem, halbvergorenem, mit allerlei mentalen Fäkalien durchsetztem "Gedankenbrei" aufgetischt wird. Mit einem Wort: es ist zum Kotzen!
Mehr und mehr beschleicht mich übrigens eine böse Ahnung: der ganze Bohai um das Gentest-Gesetz könnte auch eine gewollte Nebelkerzenaktion seitens der Regierung sein, um vom Diskriminierungsgesetz abzulenken, das kommende Woche im Bundestag behandelt werden soll. Dieses Gesinnungsüberwachungs- und gleichschaltungsgesetz ist nämlich objektiv von erheblich weitreichenderer Bedeutung und ungleich gefährlicher, als es die stark emotionalisierende Frage von "heimlichen Vaterschaftstests" ist. Den gewissenlosen, zynischen Machiavellisten, die uns zur Zeit regieren, traue ich eine solche Finte, im Verbund mit ihren "befreundeten" Medien, unbesehen zu.
So, ich hoffe, daß dieses "Tsunami-Posting" jetzt sogar einen Konfuziuss einigermaßen zufriedenstellt
) "Uns Eugen" hingegen wird wahrscheinlich wieder tief seufzen müssen. Allerdings sollte er vielleicht mal besser darauf achtgeben, daß ihm nicht bei seinem andauernden Seufzen und Geifern eines Tages die Prothese mal aus dem Hals geflogen kommt und jemand Unschuldigen am Kopf trifft und verletzt.
Leute gibt's, die gibt es eigentlich gar nicht!
Gruß vom
Nick
gesamter Thread:
- Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Nick,
16.01.2005, 07:24
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Konfuzius,
16.01.2005, 11:37
- Konfuzius sprach.... -
MeckMax,
16.01.2005, 14:56
- Re: Konfuzius sprach.... -
Konfuzius,
17.01.2005, 02:05
- Re: Konfuzius sprach.... -
Nick,
17.01.2005, 04:02
- Re: Konfuzius sprach.... -
Jolanda,
17.01.2005, 04:20
- Druck zurück! :-))) - Nick, 17.01.2005, 04:27
- Re: Konfuzius sprach.... - Konfuzius, 17.01.2005, 12:15
- Re: Konfuzius sprach.... -
Jolanda,
17.01.2005, 04:20
- Antwort....(länger) - MeckMax, 18.01.2005, 00:23
- Re: Konfuzius sprach.... -
Nick,
17.01.2005, 04:02
- Re: Konfuzius sprach.... -
Konfuzius,
17.01.2005, 02:05
- Konfuzius sprach.... -
MeckMax,
16.01.2005, 14:56
- Re: Zum gegenwärtigen Stand deiner Überlegungen... -
Max,
16.01.2005, 13:07
- Re: Zum gegenwärtigen Stand deiner Überlegungen... - Nikos, 16.01.2005, 13:39
- Der Kollektivismus - wo er eigentlich herkommt, und wo er hingeht -
Nick,
17.01.2005, 09:48
- Re: Der Kollektivismus - wo er eigentlich herkommt, und wo er hingeht - Ekki, 17.01.2005, 14:23
- Re: Danke! -
Andreas (d.a.),
16.01.2005, 17:37
- Re: Danke! -
Nick,
17.01.2005, 10:38
- Re: Danke! - T.Lentze, 17.01.2005, 17:12
- Re: Danke! -
Nick,
17.01.2005, 10:38
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) - Hetzi, 17.01.2005, 15:40
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) - Thomas Kaeder, 17.01.2005, 18:24
- Re: Das BGH-Urteil (gegenwärtiger Stand meiner Überlegunngen) -
Konfuzius,
16.01.2005, 11:37