Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss unstastbar bleiben
Ich weiß, dass ich damit hier gegen den Strom schwimme - aber für mich war dieses BGH-urteil alles andere als überraschend und schon gar nicht ungerecht.
Es mag ja sein, dass es bei 100 Befragten 100 Meinungen gibt, was denn ein Rechtsstaat sei, was Recht und was Unrecht ist - für mich jedenfalls ist eine der wichtigsten Grundlagen der Rechtsstaates, die Tatsache, dass illegal beschaffte Informationen vor Gericht nichts zu suchen haben, weder als Beweis noch als Indiz, noch als Anfangsverdacht (!).
Dazu gehören ebenso Bruch des Briefgeheimnisses, illegale Abhöraktionen, Geständnisse unter Gewaltandrohung und eben illegale Vaterschaftstests.
Genauso ist es für mich klar, dass für eine Legalisierung des Tests das Kind zustimmen muss. Kann es das nicht selbst, muss es zumindest ein Erziehungsberechtigter im Namen des Kindes tun (dies war bei beiden BGH-Fällen nicht gegeben). Wenn es nicht mehr erforderlich wäre, dass alle Beteiligten zustimmen müssen, dann würde ICH am Rechtsstaat zweifeln.
Auch hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt, wenn an diesem Grundsatz gerüttelt wird, dann könnten alle möglichen Tests in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel auch so etwas:
"Mal schaun ob das Kind der Kollegin vielleicht vom Abteilungsleiter ist - die Abteilung sammelt für einen heimlichen Gentest "
Die Tatsache, dass hier nun einseitig nur männliche Personen benachteiligt werden, weil ja offentsichlich bei klarer SACHLAGE zu ihren Ungunsten entschieden wurde, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die RECHTSLAGE genauso eindeutig ist. Ein seltener Fall zwar, dass Sach- und Rechtslage im Widerspruch stehen, aber zum Schutz der Grundrechte eine weise Entscheidung - zumindest für mein Rechtsempfinden.
Die Ungerechtigkeit zuungunsten der betroffen Männer ist nicht durch das BGH-Urteil enstanden, sondern unter anderem durch die Tatsache, dass unterhaltszahlende Männer kein Sorgerecht haben, um somit auch für das Kind sprechen zu können.
Hieran muss etwas geändert werden, das ist ein wichtiges Ziel, das allerdings nur politisch verfolgt werden kann und nicht juristisch.
Wenn das Verfassungsgericht den Fall bekommt, kann man nur hoffen, dass es sich gleichsam weise zeigt wie der BGH und die Politiker auf diese Schieflage hinweist, mit der Forderung die Gesetzeslage im o.g. Sinne zu zu ändern.
Bestehende Grundrechte ausser Kraft setzen , das kann nicht die Forderung an das BGH sein - vor allem nicht mit einer teilweise sehr erschreckenden Polemik.
Grüße
Thomas Kaeder
P.S. : Androhung von Prügel bitte ausschliesslich an meine mail-addy, das Forum sollte bitte gewaltfrei bleiben *g*
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- Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 17:37
- Vieles noch nicht verstanden. - Magnus, 13.01.2005, 17:44
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
reinecke54,
13.01.2005, 18:19
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Thomas Kaeder, 13.01.2005, 19:11
- Verboten ist, was die Gesellschaft verbietet. - Robert, 13.01.2005, 18:22
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
XRay,
13.01.2005, 18:29
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 19:32
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - XRay, 13.01.2005, 21:06
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung -
Thomas Kaeder,
13.01.2005, 19:32
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Nick, 13.01.2005, 19:16
- Re: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung - Odin, 14.01.2005, 03:53